Leserbrief
Zur Grundsteuerdiskussion in Eckental FW-UBE/CSU
Die Neubemessung der Grundsteuer beruht in Bayern auf einem sogenannten Flächenmodell, d.h. Grundstücksfläche und Wohnfläche werden pro Quadratmeter mit einer bestimmten Summe belastet. Diese Beträge, der sogenannte Steuermessbetrag, sind für ganz Bayern gleich. Ob das Grundstück in der Münchner Innenstadt oder auf dem „flachen” Land liegt, ist zunächst egal. Die Gestaltung der Hebesätze (mit welchen der Messbetrag multipliziert wird) obliegt der jeweiligen Kommune. In Eckental war eine...