Markt Heroldsberg
Erhöhung der Grundsteuer 2022

Erhöhung der Grundsteuer

Im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung hat der Marktgemeinderat eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2022 beschlossen. Es gelten folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A (landwirtschaftliche und unbebaute Grundstücke) 450 v.H. (bisher 310 v.H.) 
  • Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) 450 v.H.(bisher 330 v.H.) 

Neue Bescheide

Im September werden aus diesem Grund neue Grundsteuerbescheide vom Markt Heroldsberg verschickt. Der Bescheid wird an die Person geschickt, die am 1.1.2022 Eigentümer des Grundstücks war.
Dies bedeutet, dass Sie auch dann einen Grundsteuerbescheid erhalten, wenn Sie ein Grundstück nach dem 1.1.2022 verkauft haben, da Sie trotz des Verkaufs noch für das gesamte Kalenderjahr Steuerschuldner sind (§ 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz).

Grundsteuerberechnung und Nachzahlung

Die Grundsteuer wird berechnet, indem der Grundsteuermessbetrag (wird vom Finanzamt festgesetzt) mit dem Hebesatz multipliziert wird. Der im Bescheid ausgewiesene Zugangsbetrag bei der Grundsteuer wird wie folgt berechnet:

Beispielgrundstück Grundsteuer B

Messbetrag 50,00 € x bisher 330 % = 165,00 € (vierteljährlich 41,25 €)
Messbetrag 50,00 € x neu 450 % = 225,00 € (vierteljährlich 56,25 €)
Zugang = 60,00 €

Die Grundsteuer ist grundsächlich in vierteljährlichen Raten zur Zahlung fällig. Nachdem bei den Fälligkeiten 15.2., 15.5. und 15.8. noch die Grundsteuer nach dem niedrigeren Hebesatz fällig war, wird mit der Fälligkeit 15.11. einmalig auch die Nachzahlung für die vorausgegangenen Fälligkeiten erhoben.

Aus dem vorgenannten Beispiel ergeben sich folgende Fälligkeiten:

Fälligkeit    gezahlt   neu      noch offen zu zahlen
15.02.2022 41,25 € 56,25 € 15,00 €
15.05.2022 41,25 € 56,25 € 15,00 €
15.08.2022 41,25 € 56,25 € 15,00 €
15.11.2022.                     56,25 € 56,25 €.        101,25 €

Ab dem Jahr 2023 erfolgt dann die Abbuchung wieder wie gewohnt in gleichmäßigen vierteljährlichen Beträgen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Grundsteuerbescheiden um Dauerbescheide handelt. Das bedeutet, dass Sie nicht jedes Jahr einen neuen Bescheid bekommen, sondern der im September verschickte Bescheid so lange gilt, bis er geändert wird.

Wenn Sie dem Markt Heroldsberg ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen sie die Beträge in der richtigen Höhe automatisch zur Fälligkeit von Ihrem Konto ab.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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