BUND Naturschutz und Agenda 21 Eckental informieren
Radmobil in Eckental – Verkehrszeichen
Viele Eckentaler waren mit großem Engagement beim Stadtradeln dabei und haben auch fleißig Gefahrenstellen in der App RADar gemeldet. Vielleicht sind auch einigen die unterschiedlichen Schilder aufgefallen, die die Radwege ausschildern. Hier eine Erklärung zu den in Eckental vorhandenen Schildern:
- Gehweg, Radfahrer frei (VZ 239)
Man kann sich aussuchen, ob man mit Fahrrad die Fahrbahn oder den Gehweg benutzt. Fahrradfahrer müssen auf die Fußgänger Rücksicht nehmen. Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Die Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen sogar anhalten, falls Fußgänger gefährdet oder behindert werden - Gemeinsamer Fuß- und Radweg (VZ 240)
Hier darf der Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn benutzen. Anderer Verkehr, wie Autos, darf den so gekennzeichneten Weg nicht benutzen. - Getrennter Fuß- und Radweg (VZ 241)
Bei getrennten Fuß- und Radwegen werden Fußgänger von Radfahrern räumlich getrennt.
Das bedeutet, dass ein weißer Begrenzungstreifen die Bereiche für Fußgänger und Radfahrer trennt. Radfahrer fahren auf der Seite, die mit einem Fahrrad gekennzeichnet ist, Fußgänger gehen auf der anderen Seite. - Verbot der Einfahrt mit Radfahrer frei (VZ 267)
Der Fahrradfahrer darf in diese Straßen einfahren, wenn unter dem Schild “Verbot der Einfahrt” ein “Radfahrer frei” (Zusatzzeichen 1022-10) angebracht ist. - Verbot für Radfahrer (VZ 254)
Die Straße darf nicht mit dem Fahrrad befahren werden.
Wegweiser für den Radverkehr
6. Grüne wegweisende Beschilderung für den Radverkehr kann zudem die Richtung und Entfernung zu Städten und Dörfern anzeigen.
7. Bei Vollsperrungen werden gelbe Wegweiser für Radfahrer angebracht, um den Radverkehr umzuleiten.
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