An die Herausforderungen der Zeit angepasst
Herrmann präsentiert Feuerwehrgesetz

Von der Novelle des Feuerwehrgesetzes dürften auch die Wehren im wochenblatt-Land profitieren. | Foto: novum media
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Erste Lesung der Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Feuerwehrdienst wird auf Herausforderungen unserer Zeit angepasst - Überweisung zur Beratung an den Innenausschuss

Der Bayerische Landtag hat heute den Entwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes in Erster Lesung behandelt und in den federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport überwiesen. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist die Novelle ein wichtiger Schritt, um den Feuerwehrdienst auf die Herausforderungen unserer Zeit anzupassen: "Mit den Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz werden wir eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft unserer bayerischen Feuerwehren vornehmen."

Ein zentraler Baustein sei die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den aktiven Dienst in der Feuerwehr, betonte der Minister. "Immer mehr ältere Personen sind gesundheitlich noch für den Feuerwehrdienst geeignet und könnten dort auch noch einen wichtigen Beitrag leisten - und viele wollen dies auch! Deshalb soll die Altersgrenze von jetzt 65 Jahren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter angehoben werden, also auf derzeit 67 Jahre."

"Auch die Stärkung der Ausbildung unserer Feuerwehrmänner und -frauen ist uns ein wichtiges Anliegen", erläuterte Herrmann. Daher sehe der Gesetzentwurf nun die ausdrückliche Möglichkeit vor, dass Ausbildern vor Ort und auf Kreisebene eine Entschädigung für ihr Engagement gezahlt werden kann, wodurch das wichtige Engagement der Ausbilder gestärkt und anerkannt werde.

Herrmann weiter: "Mit den Regelungen zum Kostenersatz bei Fehlalarmen durch sogenannte eCall-Notrufe und auch bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe unterstützen wir die Gemeinden." Insbesondere die fehlerhaften Alarmierungen durch eCalls in Kraftfahrzeugen sind seit 2020 deutlich angestiegen und führen zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung für die bayerischen Feuerwehren.

"Immer häufiger kommen auch Drohnen oder Löschroboter bei der Brandbekämpfung zum Einsatz", erklärte der Innenminister. "Auch auf diese aktuelle Entwicklung haben wir im Gesetzentwurf reagiert und nun eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Bildaufzeichnungen aufgenommen."

Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs finden Sie auf der Webseite des Innenministeriums unter:
www.stmi.bayern.de/sus/feuerwehr/index.php

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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