Nachbarschaftshilfe Eckental
Jahreshauptversammlung der Nachbarschaftshilfe mit Wahl der Vorstandschaft
Einladung zur Jahreshauptversammlung der Nachbarschaftshilfe Eckental und Umgebung „Füreinander-Miteinander“ e.V.
Seit nunmehr zehn Jahren ist die Nachbarschaftshilfe Eckental eine wichtige Institution in unserer Gemeinde. Mit großem Engagement unterstützen wir Menschen in verschiedensten Lebenslagen. Dieses Jahr ändert sich einiges: Mit der Aufnahme der Tätigkeit von Alltagsbegleitern (§ 45a SGB XI), die durch die Pflegekasse gefördert werden, erweitern wir unser Angebot. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden und unsere Gemeinnützigkeit weiterhin sicherzustellen, ist eine Anpassung unserer Satzung erforderlich.
Wie laden daher alle Mitglieder, Helfer und Alltagsbegleiter herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 22. Februar 2025 um 18:00 Uhr ins Restaurant Sokrates, Einsteinstr. 1, 90542 Eckental / Forth ein.
Die Tagesordnung umfasst die Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Link, die Totenehrung, den Rückblick der Schriftführerin Martina Kuck und die Vorschau des ersten Vorsitzenden. Außerdem folgen der Rechenschaftsbericht der Kassiererin Petra Spangler sowie der Bericht der Kassenprüfer Gerhard Merkl und Joachim Kabatnik mit anschließender Entlastung der Vorstandschaft. Im weiteren Verlauf werden die Themen IT-Hilfe mit Helmut Blessing und die geplante Satzungsänderung besprochen, bei der es insbesondere um die Einbindung der neuen Alltagsbegleiter geht. Darüber hinaus stehen die Neuwahl der Vorstandschaft und der Revision für die kommenden drei Jahre auf der Agenda. Abschließend gibt es Raum für sonstige Anliegen und einen geselligen Austausch.
Noch eine Ankündigung: Bitte merken Sie sich jetzt schon den Termin für den 2. Eckentaler Garagenflohmarkt am 25. Mai vor! Bei Kinderflohmarkt ist die Anmeldung kostenlos.
Geänderter Text der Satzung zur Abstimmung:
§1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr und Verfassung des Vereins
5. Nach BGB §25 wird die Verfassung des rechtsfähigen Vereins, sofern sie nicht auf nachfolgenden Vorschriften [des BGB] beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
§3 Verwirklichung des Satzungszwecks
1. Durch Leistung allgemeiner ehrenamtlicher Hilfe (Hilfseinsätze außerhalb §45a SGB XI) sowie Alltagshilfe/Alltagsbegleitung (Hilfseinsätze im Rahmen von §45 a SGB XI)
5. Durch Wahrnehmung von Ämtern innerhalb des Vereins oder Ausübung sonstiger Tätigkeiten zur Stärkung des Vereins.
§4 Selbstlosigkeit
4. Ehrenamtliche Helfer, die sich gemäß §45a SGB XI weitergebildet haben, sind ausgebildete Alltagsbegleiter/Alltagshelfer. Für Alltagshilfe/Alltagsbegleitung (Hilfseinsätze im Rahmen von §45a SGB XI) erhalten Mitglieder eine Vergütung. Diese liegt unterhalb des Mindestlohns. Eine eventuell bestehende Steuerpflicht obliegt dem Helfer. Die Helfer können den steuerlichen Ehrenamtsfreibetrag nutzen. Weitere Informationen zur Höhe der Vergütung und zum Ehrenamtsfreibetrag sind in der Geschäftsordnung zu ersehen.
§5 Mitglieder und Mitgliedschaft
2. Alle an ehrenamtlicher Hilfe interessierten Personen sind als Mitglied willkommen. Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich. Ein Aufnahmeanspruch besteht jedoch nicht. Der Vorstand des Vereins hat ein Einspruchsrecht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.
9. Feststellung des Ausschlusses
b) Ein Widerspruch ist innerhalb von 4 Wochen an den Vorstand zu richten.
§10 Satzungsänderungen
1. Für den Beschluss über eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Dabei gilt ein Quorum („Mindestwahlbeteiligung“) von einem Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder.
§12 Datenschutz
5. Alle Mitglieder verpflichten sich eine Datenschutzerklärung zu unterschreiben und auch nach Ende ihrer Mitgliedschaft über vertrauliche Dinge (insb. persönliche Lebensumstände von Hilfesuchenden etc.) zu schweigen.
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