Corona-Einschränkungen
Verlängerung bis 7. März
Am 11. Februar beschloss das bayerische Kabinett die Verlängerung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Einreisequarantäne-Verordnung bis 7. März 2021.
Nächtliche Ausgangssperre im Kreis Forchheim wird aufgehoben
Die bisherige nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr nur noch für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100. Ab Donnerstag, 18. Februar, 0 Uhr, entfällt die Ausgangssperre somit auch für den Landkreis Forchheim. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt liegt der Wert schon länger unter 100.
Wechselunterricht für Grundschüler und Abschlussklassen
Ab Montag, 22. Februar, wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. Voraussetzung für die Präsenz ist ein Sieben-Tage-Inzidenzwert von unter 100.
Auch in der Grundschule Igensdorf geht Schulleiterin Christine Mages davon aus, dass ab 22. Februar Wechselunterricht stattfinden wird, auch wenn bei Redaktionsschluss noch kein Schreiben aus Kultusministerium vorlag.
Auch die Berufsschulen öffnen die Räume nur für Abschlussklassen: Am 14. Februar hieß es zunächst aus dem Wirtschaftsministerium, dass ab 22. Februar in allen Jahrgängen der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung wieder Präsenzunterricht zugelassen sei. Dagegen wurde am 16.2. auch für die Berufsschulen klargestellt: Ab 22. Februar werden nur die Klassen, bei denen bis zum 31.07.2021 die Kammerprüfungen anstehen, im Präsenzunterricht beschult (Voraussetzung: Inzidenzwert am Schulort unter 100). Kann der Mindestabstand von 1,5 m im Klassenverband nicht eingehalten werden, findet der Präsenzunterricht als Wechselunterricht statt. Für die anderen Klassen findet weiterhin Distanzunterricht statt, wie die Staatliche Berufsschule Erlangen auf Nachfrage bestätigt.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar geöffnet. Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens 5 Tage beansprucht wurde.
Fahrschule ab 22. Februar, Friseure ab 1. März
Fahrschulen und Fahrschulprüfungen sind ab 22. Februar unter Schutzauflagen wieder zugelassen mit Schutz- und Hygienekonzept, Maskenpflicht und FFP2-Maskenpflicht im Fahrzeug.Frisöre können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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