Ohne Test ins Geschäft
Öffnung für Blumen- und Buchhandlungen
Seit Mittwoch, 28. April 2021, dürfen in Bayern die Blumenfachgeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte inzidenzunabhängig öffnen. Gleiches gilt für Ladengeschäfte der Handwerksbetriebe sowie der „körperfernen Dienstleistungsbetriebe“. Dabei gelten weiterhin die für Ladengeschäfte verbindlichen allgemeinen Maßgaben wie z.B. die FFP2-Maskenpflicht, ein negativer Coronatest ist aber nicht mehr erforderlich.
Vollständige Impfung mit negativem Schnelltest gleichgestellt
Für den sonstigen Handel (mit Ausnahme des täglichen Bedarfs wie lebensmittel) ist bei Inzidenz über 100 nur „Click & Meet“ mit negativem Corona-Test möglich (Betreten des Ladengeschäftes mit vorheriger Terminvereinbarung) sowie ab Inzidenz 150 „Click & Collect“ (online oder telefonisch vereinbarte Abholung im Laden oder Lieferung).
Neu ist: Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ebenfalls gelockert sind die Bestimmungen für Tiergärten und Autokinos, kontaktlosen Sport in Gruppen für Kinder sowie Beaufsichtigung von Kindern in privaten Betreuungsgemeinschaften.
Das Gesundheitsministerium veranlasst die Bereitstellung von 2 Mio. FFP2-Schutzmasken für Personal an Schulen und stellt 15 Mio. Euro für Selbsttests an Hochschulen. Während der Abiturprüfungen und allen anderen Abschlussprüfungen besteht für alle Schülerinnen und Schüler Maskenpflicht.
Sonderregelung für Muttertag am 9. Mai
Am Sonntag, 9. Mai (Muttertag) dürfen Blumenfachgeschäfte in der Zeit von 8 bis 12 Uhr maximal vier Stunden öffnen. Dies gilt nur für Geschäfte,bei denen der Anteil von Blumen am Gesamtumsatz im Verhältnis zum gesamten Warensortiment mehr als 50 % beträgt.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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