Lkws dürfen in Bayern rund um die Uhr fahren
Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute die Aufhebung des „Sonn- und Feiertagsfahrverbots“ für Lkws ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Das gilt für alle Güter inklusive von Leerfahrten. „Auch in den kommenden Wochen müssen wir sicherstellen, dass unsere Geschäfte und Firmen rund um die Uhr bestmöglich mit Waren beliefert werden können“, begründete Herrmann die Verlängerung. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Paragraf 30 Straßenverkehrs-Ordnung geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkws. Soweit bei Transporten in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müssen diese vom Transporteur dort eingeholt werden.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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