Pflichtumtausch
Wer 1953–1958 geboren ist, muss bald tauschen
Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen befristeten EU-Karten-Führerschein verfügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Pflichtumtausch der Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine bzw. unbefristete EU-Kartenführerscheine), läuft gestaffelt mit jährlichen Tauschfristen. Zunächst sind die Papierführerscheine von Führerscheininhabern der...