Pflichtumtausch
Wer 1953–1958 geboren ist, muss bald tauschen

Symbolbild | Foto: pixabay

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen befristeten EU-Karten-Führerschein verfügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Der Pflichtumtausch der Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine bzw. unbefristete EU-Kartenführerscheine), läuft gestaffelt mit jährlichen Tauschfristen. Zunächst sind die Papierführerscheine von Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis zum 19. Januar 2022 zu tauschen.

Persönlicher Termin im Landkreis Forchheim nötig

Für den Pflichtumtausch ist ein einmaliges persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle nötig, wozu ein Termin zu vereinbaren ist. Termine können online über die Homepage des Landratsamtes Forchheim ebenfalls unter der Rubrik Bürgerservice/Auto & Verkehr/Führerscheinstelle gebucht werden. Hier findet sich darüber hinaus eine Übersicht über alle notwendigen Unterlagen, welche für den Umtausch benötigt werden.

In Ausnahmefällen ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Forchheim appelliert daran, sich an die Staffelung der Fristen zu halten, außer der neue EU-Kartenführerschein wird aus einem anderen triftigen Grund benötigt.

Antrag zeitnah stellen im Landkreis ERH

Die ERH-Führerscheinstelle bittet alle Betroffenen, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen, da es derzeit 4-8 Wochen dauern kann, bis der neue Führerschein abholfertig ist. Das Antragsformular gibt es in den Rathäusern und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie unter www.erlangen-hoechstadt.de/ fuehrerscheinumtausch/

Den ausgefüllten Antrag samt Kontrollblatt für Bild und Unterschrift senden betroffene Bürger zusammen mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie ihres Ausweises und Führerscheins (jeweils Vorder- und Rückseite) per Post an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen. Sobald der Führerschein von der Bundesdruckerei beim Landratsamt angekommen ist, erhalten betroffene Bürger eine Abholbenachrichtigung. Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 Euro an. Bürger erhalten eine Rechnung, die sie per Überweisung begleichen können.

Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19.1.2022 betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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