Umtausch ist verpflichtend
Neue EU-Führerscheine
Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über den einheitlichen, befristeten EU-Karten-Führerschein verfügen. Diese Führerscheine, die eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzen, werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt. Für die Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden – dazu zählen graue oder rosa Führerscheine sowie unbefristete EU-Kartenführerscheine – gibt es einen gestaffelten Pflichtumtausch mit jährlichen Tauschfristen. Aktuell betrifft dies Papierführerscheine von Inhabern der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Diese müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2024 umtauschen. Inhaber von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1953 bis 1964 sollten bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen.
Für den Pflichtumtausch ist ein persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle notwendig. Interessierte können ihre Termine online über die Homepages der Landratsämter Forchheim und Erlangen-Höchstadt buchen. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Umtauschfristen und die benötigten Unterlagen für den Umtausch. Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenso möglich.
Zu beachten ist, dass es zum jeweiligen Fristende am 19. Januar aufgrund des erhöhten Andrangs zu längeren Wartezeiten kommen kann. Es wird daher geraten, sich möglichst noch in diesem Jahr um einen Umtauschtermin zu kümmern.
Autor:Andreas Unbehaun aus Eckental |
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