Aus der Verwaltung
Wasserzweckverband nimmt Stellung

Der Wasserzweckverband nimmt Stellung zum Leserbrief in der wochenblatt-Ausgabe 6/2020 „Stille Gebührenerhöhung in Eckental?”
Zum o.g. Leserbrief wird wie folgt Stellung genommen:Die Aussage …„Bei der aktuellen Art der Umlage würde dies zu einem Wasserpreis von über 5 Euro pro Kubikmeter führen“… ist sachlich nicht nachvollziehbar und abgabenrechtlich nicht zutreffend.

Das von Fachplanern erarbeitete Sanierungskonzept für die Wasserversorgung hat aufgezeigt, dass in den nächsten zwei Jahrzehnten mit umfangreichen Sanierungen im Bereich der Wasserversorgung gerechnet werden muss. Die derzeit geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 30 Mio € für einen Zeitraum von ca. 20 Jahren. Da der Wasserzweckverband abgaben- und haushaltsrechtlich verpflichtet ist, diese Kosten umzulegen, wird an der Aufstellung eines soliden Sanierungs- und Finanzierungskonzeptes gearbeitet und der jeweilige Sachstand wurde in der Verbandsversammlung – jeweils in öffentlichen Sitzungen – behandelt:

  • 07.02.2018 Vorstellung Konzept zur bevorstehenden Sanierung der Wasserversorgung 
  • 14.05.2018 Vergabe der Generalsanierung des Brunnen II 
  • 17.09.2018 Beschlussfassung Gebührenkalkulation mit Festlegung des Wasserpreises bis 30.9.2021 
  • 11.2.2019 Vergabe Sanierung Wasserleitung Beerbacher- / Neunhofer Straße 
  • 20.5.2019 Sachstand und Festlegung weiteres Vorgehen der Sanierung BA 1 mit 3,3 km Rohrleitungslänge im Ausführungszeitraum 2020 – 2021 
  • 05.12.2019 Konkretisierung der Sanierungsmaßnahmen für das Jahr 2020 

Die letzte Festsetzung des Wasserpreises fand im Jahr 2018 statt. Der derzeit festgelegte Wasserpreis des Wasserzweckverbandes für den Markt Eckental und für die Gemeinde Kleinsendelbach beträgt 1,28 €/m3 (zzgl. 7 % MwSt.). Gemäß den rechtlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes dürfen die Wassergebühren für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren kalkuliert werden. Das bedeutet, dass Ende 2021 der Wasserpreis neu kalkuliert werden muss.

Bei der Neukalkulation Ende 2021 dürfen gebührenrechtlich nur die in diesem neuen Kalkulationszeitraum fertiggestellten Sanierungsmaßnahmen zusätzlich berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, dass auch bei dem ab 2022 und bis maximal 2025 gültigen kalkulierten Wasserpreis wiederum nur die anteiligen Investitionen hinzukommen, die bis Ende 2025 baulich abgeschlossen werden. Generell kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Investitionssumme von 1 Mio € unter vollständiger Refinanzierung über Gebühren der Wasserpreis um rd. 5 ct/m³ angepasst werden muss. Um die Belastung der Verbraucher möglichst gerecht zu gestalten, werden Finanzierungsmodelle erarbeitet, die eine ausgewogene Verteilung der Kosten auf Gebühren und Beiträge beinhalten.

Fazit: Weder fehlende Transparenz noch eine Entwicklung des Wasserpreises auf 5 € pro Kubikmeter sind begründet.

Ilse Dölle, VerbandsvorsitzendeWasserzweckverband Schwabachgruppe

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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