Neues Jahr - neue Gesetze
Was ändert sich 2023?

Foto: © Pixabay

Die steigende Inflation und stark gestiegene Energiepreise haben die Politik veranlasst, verschiedene neue Gesetze und Gesetzesänderungen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg zu bringen. Welche Neuerungen ab dem kommenden Jahr potenziell unterstützen und welche Veränderungen darüber hinaus anstehen, erklärt Rechtsexperte Frank Preidel, Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz.

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen besonders hart. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung daher eine Reform des Wohngelds entschieden. Ab 2023 wird sich das Wohngeld verdoppeln: von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro pro Monat. Zusätzlich können mehr Menschen Wohngeld beziehen.

Darüber hinaus wird es eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente als Zuschlag auf die Höchstbeträge der Miete oder Belastung geben. Damit soll der Verwaltungsaufwand im Rahmen gehalten und Anreize zum Energiesparen erhalten bleiben. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats tritt die Wohngeldreform am 1. Januar 2023 in Kraft.

Einfachere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner

Gute Nachricht für alle Menschen, die am Ende ihres Arbeitslebens stehen: Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Mit dem Gesetz gehen zudem bürokratische Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger einher. So müssen sie beispielsweise ihren Sozialversicherungsausweis nicht mehr bei neuen Arbeitgebern vorlegen, da diese die Sozialversicherungsnummer bei der Rentenversicherung digital abrufen können.

Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer

Der Umtausch der Papierführerscheine in Deutschland geht auch 2023 weiter und erfolgt stufenweise nach einem definierten Zeitplan. Bis zum 19. Januar 2023 müssen alle Jahrgänge von 1959 bis 1964 ihre roten oder grauen „Lappen“ in die fälschungssicheren EU- Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht haben.

Käuferinnen und Käufer oder Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer von E-Fahrzeugen erhalten ab dem kommenden Jahr eine geringere Förderung: Der BAFA-Umweltbonus sinkt von bisher maximal 9.000 Euro auf maximal 4.500 Euro je nach Nettolistenpreis. Für Autos über 45.000 Euro entfällt der Umweltbonus ab Januar 2024 vollständig. „Zudem können ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen – nicht mehr Gewerbetreibende – einen Antrag auf die Förderung einreichen“, sagt Frank Preidel. Plug-in-Hybride werden ab Januar 2023 gar nicht mehr gefördert. Auf der anderen Seite wird die jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung auf fossile Heiz- und Kraftstoffe zum Jahreswechsel ausnahmsweise ausgesetzt. Damit will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger angesichts der hohen Inflation entlasten.

Mehrwegverpackung für Essen und Getränke To-Go

Im Kampf gegen Verpackungs- und Plastikmüll hat die EU neue Vorschriften für Gastronomen, Caterer, Cafés und Co. beschlossen. Diese müssen ihren Kundinnen und Kunden alternativ zur Einwegverpackung auch eine Mehrwegverpackung für die Mitnahme von Speisen und Getränken anbieten. Deutschland setzt diese EU-Vorgabe im Rahmen des Verpackungsgesetzes ab Januar 2023 um. Rechtsexperte Frank Preidel: „Kleine Betriebe mit nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche unter 80 Quadratmetern liegt, sind von der Regelung ausgenommen. Es soll ermöglicht werden, Speisen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen zu können. Hierzu soll die Kundschaft auch deutlich hingewiesen werden.“

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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