Corona-Virus: Verschärfung der Bestimmungen für Schulen und Kitas
Südtirol-Urlauber müssen zuhause bleiben
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am Samstag eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der Kinder, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet waren, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule oder Kita betreten dürfen.
Das bedeutet faktisch, dass zum Beispiel Schüler, die in den Faschingsferien in Südtirol waren, bis einschl. 13. März nicht in die Schule gehen dürfen (!).
Bisher gab es diesbezüglich lediglich eine Empfehlung, ab sofort gilt die neue Verbotsregelung.
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind dort tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.
Das sich die Entwicklung rund um die Verbreitung des neuen Erregers ständig ändert, verweisen wir auf folgende Webseiten, wo von amtlicher Seite aktuelle Information zu finden sind:
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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