Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums
Aufnahmestopp für Pflegeheime

Symbolbild | Foto: OrnaW@pixabay

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml verstärkt im Kampf gegen die Corona-Pandemie den Schutz für die Menschen in Pflegeheimen. Huml betonte: "Für ältere und pflegebedürftige Menschen besteht eine besonders hohe Gefahr, an COVID-19 mit schwerem Verlauf zu erkranken. Deshalb gibt es seit Samstag, 4. April, einen Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen in Bayern, um weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung haben wir erlassen." Die Ministerin erläuterte: "Eine Ausnahme gilt für Pflegeeinrichtungen, in denen gewährleistet ist, dass neue Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt."
Ferner sind Rückverlegungen von Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus nur dann erlaubt, wenn diese für 14 Tage isoliert werden können und die notwendige Schutzausrüstung vorhanden ist. Andernfalls müssen die Betroffenen für den Zeitraum von 14 Tagen in anderen Einrichtungen untergebracht werden, die zur pflegerischen Versorgung geeignet sind. Dies können zum Beispiel  Reha-Einrichtungen sein, die Kurzzeitpflege anbieten.

Die Ministerin unterstrich: "Zur Unterstützung unter anderem von Pflegeeinrichtungen richtet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine eigene Task Force ein, die rund um die Uhr erreichbar ist. Sie berät auch die Behörden vor Ort bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie."
Ist eine Pflegeeinrichtung von COVID-19-Erkrankungen betroffen, muss möglichst rasch entschieden werden, ob und ggf. welche Bewohnerinnen und Bewohner in Reha- oder andere geeignete Einrichtungen verlegt werden können. Besteht der Verdacht, dass weitere Personen in der Einrichtung infiziert worden sein könnten, soll es umgehend Reihentestungen der Bewohner sowie der Beschäftigten geben. Huml fügte hinzu: "Wir haben auch entschieden, dass Pflegeeinrichtungen unverzüglich gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt einen Pandemiebeauftragten benennen müssen. Dieser Pandemiebeauftragte ist insbesondere für Fragen der Hygiene in der Einrichtung zuständig - und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für die Organisation von Quarantänemaßnahmen."
Huml verwies darauf, dass das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium bereits Anfang der Woche Handlungsanweisungen für Alten- und Pflegeheime sowie für stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe entwickelt hat. Die Ministerin bekräftigte: "Bei dem Auftreten erster Anzeichen von Erkrankungsfällen ist schnelles und entschiedenes Handeln gefragt. In den Handlungsanweisungen ist daher genau geregelt, was zu tun ist."
Allgemeinverfügungen, Rechtsverordnungen und Handlungsanweisungen sind abrufbar unter: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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