Landkreis Erlangen-Höchstadt
Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (lfSG); Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen mit zwischen 500 und 1000Teilnehmenden Aufgrund von § 54 Infektionsschutzgesetz. (lfSG) i.V.m. § 65 · Satz 1 der Bayerischen Zuständigkeitsverordnung (ZustV) sowie·§ 28 Abs. 1 Satz 2 lfSG erlässt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt folgende Allgemeinverfügung: Veranstaltungen mit zwischen 500 und 1000 Teilnehmern werden im Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt untersagt.Von diesem Verbot kann das...