Landkreis Erlangen-Höchstadt
Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (lfSG); Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen mit zwischen 500 und 1000Teilnehmenden Aufgrund von § 54 Infektionsschutzgesetz. (lfSG) i.V.m. § 65 · Satz 1 der Bayerischen Zuständigkeitsverordnung (ZustV) sowie·§ 28 Abs. 1 Satz 2 lfSG erlässt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt folgende
Allgemeinverfügung:
- Veranstaltungen mit zwischen 500 und 1000 Teilnehmern werden im Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt untersagt.
- Von diesem Verbot kann das Landratsamt Erlangen-Höchstadt auf Antrag nach einer entsprechenden Risikobewertung eine Ausnahme erteilen.
- Die Anordnung tritt mit Wirkung ab 14.03.2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 19.04.2020.
Hinweise:
- Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 lfSG "wird hingewiesen.
- Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 lfSG sofort vollziehbar.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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