Parken in Kalchreuth
Parkscheibenpflicht am Schlossplatz

Parken am Schlossplatz: Nicht ganz klar ist, ob eine Parkscheibe auch für die Autos in der mittleren Reihe notwendig ist.
 | Foto: Ernst Bayerlein
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Beim Parken auf dem Schlossplatz muss künftig eine Parkscheibe in das Auto gelegt werden, erlaubt ist dann eine Parkzeit von zwei Stunden. Fehlt die Parkscheibe oder wird die Parkzeit bis zu 30 Minuten überschritten, ist ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig, bei einer Stunde 25 Euro. Die Parkscheibenregelung gilt von Montag bis Samstag von sieben Uhr bis 18 Uhr, vor der Sparkasse Montag bis Freitag. Seit 1. April überwachen Mitarbeiter/innen vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz 15 Stunden im Monat den fließenden Verkehr mit Geschwindigkeitskontrollen sowie 20 Stunden im Monat den ruhenden Verkehr, insbesondere das Parken. Um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, wurden etwa 50 neue Verkehrsschilder vom gemeindlichen Bauhof im Gemeindegebiet aufgestellt. Gleich fünf neue Schilder regeln das Parken am Schlossplatz, an der Schlossmauer, vor der Metzgerei Sussner und vor der Sparkasse.
Einige Anlieger am Schloßplatz fühlen sich von der neuen Regelung allerdings übergangen, zugesagt war von der Gemeinde nämlich ein Gespräch, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Ernst Bayerlein

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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