Rathaus Igensdorf
Testpflicht für Sitzungs-Besucher

Besucher von Sitzungen müssen einen negativen Corona-Test vorweisen.

Für Besucher der Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse sowie für die Sitzungen der Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach und der Verbandsversammlung des Schulverbandes Igensdorf besteht ab dem 10. Mai 2021 die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests.Akzeptiert werden ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein POC-Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) mit Bestätigung.
Neben dem Schutz vor Gesundheitsgefahren für die Gremiumsmitglieder und Besucher soll durch diese Maßnahme die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Gremien und der Verwaltung gewährleistet werden.
Auch die Gremiumsmitglieder und die Mitarbeiter der Verwaltung unterziehen sich vor den Sitzungen einem Test.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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