Veranstaltungsverbot im Landkreis Forchheim
Nicht über 100 Personen
Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern
Auf Grund von § 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung vonInfektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in Verbindung mit Art. 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) erlässt das Landratsamt Forchheim folgende Allgemeinverfügung:
- Veranstaltungen aller Art ab 100 Teilnehmern werden im Landkreis Forchheim untersagt.
- Für Großveranstaltungen (ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen) gilt die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom
11.03.2020. - Die Anordnung tritt mit Wirkung ab 14.03.2020, 0.00 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich19.04.2020, 24 Uhr.
- Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnung wird hingewiesen.
Tipps zur Ansteckungsvermeidung
Alle Bürger werden gebeten, entsprechend mitzuhelfen, die Infektionswege zu unterbrechen und damit eine Ausbreitung zu verhindern – oder zumindest einzuschränken und zu verzögern. Das Robert Koch-Institut rät insbesondere zu einer guten Händehygiene und Hustenetikette sowie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter). Es ist nicht verwerflich, jemanden nicht mit Handschlag sondern mit einem freundlichen Nicken zu begrüßen. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt darauf hin, dass Behördenbesuche auf unvermeidliche und nicht verschiebbare Fälle zu begrenzen sind. Bitte nutzen Sie statt einer persönlichen Vorsprache die Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und Telefon.
Sollten Krankheitssymptomen auftreten, ist zuerst telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt aufzunehmen. Dieser klärt mit den Betroffenen die weiteren Schritte ab. Personen, die sich in den vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten haben, sollten – auch wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben – unnötige Kontakte vermeiden und zu Hause bleiben.Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen engen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich – auch wenn sie keine Krankheitszeichen haben
– an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.Selbstverständlich sollte auch sein, dass Personen, die aus Risikogebieten kommen oder sich krank fühlen, nicht an Großveranstaltungen wie Messen oder Sport- / Kulturveranstaltungen teilnehmen.
Entsprechende Hinweise findet man auf:
www.lra-fo.de
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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