Einschränkungen im Landkreis Forchheim
Eingeschränkter Bürgerservice, Wertstoffhöfe geschlossen


Ausdehnung der Hotlines im Landkreis Forchheim

Hotline des Gesundheitsamtes
Die Hotline des Gesundheitsamtes Forchheim für medizinische Fragen weitet ihre Zeiten aus.
Sie ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Samstag und Sonntag jeweils von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr erreichbar.  Telefonnummer: 09191 / 86-3504

Hotline zu den Einschränkungen des öffentlichen Lebens:
Bürger des Landkreises können sich bei Fragen zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens an die Nummer 09191 / 86-3910 wenden. Dies betrifft die Themen der Allgemeinverfügung zu Veranstaltungsverboten und Betriebsschließungen.

Hotline für Entschädigungsfragen:
Unternehmen, Betriebe und Privatpersonen des Landkreises Forchheim können sich bei Entschädigungsfragen an die Wirtschaftsförderung des Landkreises wenden unter der Nummer 09191 / 86-3950.

Diese beiden Hotlines zu den Einschränkungen des öffentlichen Lebens und zu Entschädigungsfragen sind Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar. Sie können gerne auch eine E-Mail schreiben an: corona-vollzug@lra-fo.de.

Erreichbarkeit des Landratsamtes
Parteiverkehr ist nur noch in dringenden Angelegenheiten im Rahmen einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.
Ansonsten ist das Amt für Bürger nur noch telefonisch erreichbar zu den bisherigen Öffnungszeiten unter Tel. 09191-860.
Dies gilt für alle Standorte (Forchheim, Ebermannstadt, Neuses, Hiltpolstein).
Für die KfZ-Zulassungsstelle ist zu beachten, dass eine Terminvergabe nur in dringenden Angelegenheiten unter der Telefonnummer 09191/86-3227 möglich ist. In der Führerscheinstelle ist eine Terminvergabe nur in dringenden Angelegenheiten unter der Telefonnummer 09191/86-3213 möglich.
Notwendige, beizubringende Unterlagen können weiterhin per Post eingesandt oder in den Briefkasten des Landratsamtes eingeworfen werden. Dies gilt vor allem für die derzeit anstehende Beantragung der Verlängerung von Jagdscheinen. Jagdscheine mit den vollständigen Antragsunterlagen können in den Briefkasten des Landratsamtes eingeworfen werden. Nach entsprechender Bearbeitung werden die verlängerten Dokumente per Post zurück gesandt. Telefonisch, per E-Mail und/oder per Brief sind die Mitarbeiter weiterhin erreichbar.

Keine Gratulationsbesuche des Landrats
Landrat Dr. Ulm verzichtet angesichts der aktuellen Situation auf persönliche Gratulationsbesuche zu den Geburtstagen und Ehejubiläen im Landkreis. „Der Schutz besonders unserer älteren Mitbürger geht vor, dazu möchte ich meinen Teil beitragen“, so Landrat Dr. Hermann Ulm.

Besuch in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Seniorenheimen
Für das Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz gilt an beiden Standorten in Forchheim und Ebermannstadt ein generelles Besuchsverbot. Dies gilt auch für alle Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime im Landkreis Forchheim.
Besuche werden verboten, um ältere und kranke Menschen zu schützen.

Ansprechpartner Wirtschaftsförderung für Unternehmen
Unternehmen und Betriebe des Landkreises Forchheim können sich an die Wirtschaftsförderung des Landkreises wenden unter der Nummer 09191 / 86-1020.
Informationen der LfA Förderbank Bayern sowie Informationen der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld sind auf der Homepage des Landkreises abrufbar. In Sachen Wirtschaftsförderung unterstützt Sie auch die Regierung von Oberfranken. Dort können bereits Zuschussanträge als Soforthilfemaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angemeldet werden.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.regierung.oberfranken.bayern.de/wirtschaft/foerderung/corona_unternehmen.php

Allgemeine Verhaltensregeln
Wir bitten weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend mitzuhelfen, die Ansteckungsgefahr zu verringern. Daher ist es wichtig, dass jeder Einzelne seinen Beitrag dazu leistet, die Infektionswege zu unterbrechen und damit eine Ausbreitung zu verhindern – oder zumindest einzuschränken und zu verzögern.
Das Robert Koch-Institut rät insbesondere zu einer guten Händehygiene und Hustenetikette sowie Abstand zu Erkrankten (mind. 1 bis 2 Meter). Es ist nicht verwerflich, jemanden nicht mit Handschlag sondern mit einem freundlichen Nicken zu begrüßen. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Sollten Krankheitssymptome auftreten, ist zuerst telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt aufzunehmen. Dieser klärt mit den Betroffenen die weiteren Schritte ab.
Alternativ ist auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 erreichbar.
Personen, die sich in den vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten haben, sollten – auch wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben – unnötige Kontakte vermeiden und zu Hause bleiben.
Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen engen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich – auch wenn sie keine Krankheitszeichen haben – an ihr zuständiges Gesundheitsamt (Tel.: 09191 / 86-3504) wenden.
Wichtig ist, einen klaren Kopf zu behalten. Gleichgültigkeit ist genauso falsch wie Panik. Wenn Sie sich informieren, achten Sie auf seriöse Quellen.
Medizinisch fundierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert Koch Instituts unter www.rki.de sowie Verhaltensregeln bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.bzga.de.
Es sind auch folgende überregionale Bürger-Hotlines eingerichtet: Bundegsundheitsministerium unter 030 / 346 465 100 oder Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 09131 / 6808 5101.

Entsprechende Hinweise finden Sie auch auf  www.lra-fo.de

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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