Gefängnisstrafe nach Trunkenheitsfahrt
Festnahme nach Haftbefehl
Ein Eckentaler musste eine Haftstrafe antreten, weil er die verhängte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro wegen einer Trunkenheitsfahrt nicht bezahlen konnte. Der Mann wurde aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft in seiner Wohnung festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg eingeliefert. Hier darf er nun 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in Form einer Erzwingungshaft absitzen.
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