Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2020
Wir haben die Wahl
Am Sonntag, 15. März 2020, werden in den Landkreisen, Märkten und Gemeinden die Kreistage, Gemeinderäte, Landräte und Ersten Bürgermeister gewählt. Die Kommunen entscheiden über viele Fragen, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Sie sind zuständig für alle Angelegenheiten und Belange der örtlichen Gemeinschaft, sei es für die Entwicklung der Gemeinde und des Landkreises, die Erschließung mit Straßen und Wegen, die Entscheidungen im öffentlichen Nahverkehr, über Schulen und Krankenhäuser, über die örtlichen Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Kinder- und Jugendarbeit oder Breitensport und vieles mehr.
Bei den Kommunalwahlen geht es um Mitbestimmung vor der eigenen Haustür. Mit unseren Stimmen entscheiden wir darüber, wer in den kommenden sechs Jahren die Verantwortung für die Entwicklung unseres Heimatortes erhalten soll. Mit unseren Stimmen wirken wir an der künftigen Entwicklung unseren Kommunen mit und tragen dazu bei, unser unmittelbares Lebensumfeld mitzugestalten.
Wer darf wen wo wählen?
Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens zwei Monaten den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen (in der Regel ihren Hauptwohnsitz) in der jeweiligen Kommune haben.
Gewählt wird am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr in dem Wahllokal, das von der Kommune in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt worden ist. Die Wahlbenachrichtigung geht allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu.
Alle Wahlberechtigten haben zudem auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen können per Antrag beim zuständigen Wahlamt angefordert werden.
Wie wird gewählt?
Für die Wahl der Bürgermeister und Landräte hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme.
Für die Wahl der Gemeinderäte und Kreistage hat jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Zahl steht ganz oben auf dem Stimmzettel.
Mit „Kumulieren“ und „Panaschieren“ und ggf. einem Listenkreuz kann man seine Wunschkandidaten heraussuchen und stärken. Einzelne Bewerber dürfen bis zu 3 Stimmen erhalten (Kumulieren), man kann Bewerber auf verschiedenen Listen ankreuzen (Panaschieren).
Wenn man nicht alle Stimmen für einzelne Bewerber verwendet, kann man zusätzlich eine Liste ankreuzen. Die restlichen Stimmen werden dann als Einzelstimmen von oben nach unten auf die noch nicht gekennzeichneten Bewerber verteilt. Mehrfach aufgeführte Bewerber werden mehrfach berücksichtigt. Streichungen sind möglich.
Terminkalender
Bis spätestens 20. Februar erfolgt die Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen. Spätestens am 9. März endet die Frist für Beschwerden gegen die Versagung eines Wahlscheines, die Gemeinde erlässt die Wahlbekanntmachung.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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