Leserbrief
Spielsachen auf Spielplatz unerwünscht?!
Vor einigen Wochen habe ich zu dem Appell des Marktes Eckental, Sandspielzeug vom Spielplatz wieder mitzunehmen, da es sonst von Bauhof-Mitarbeitern entsorgt würde (wochenblatt Nr. 45/2023), Stellung bezogen und angeregt, im Sinne der Nachhaltigkeit für das Spielzeug Sammelbehälter aufzustellen. In den folgenden Wochen habe ich von einer Reihe von Bekannten aus Eckental Zustimmung zu diesem Vorschlag erhalten. Ich bin also nicht alleine mit dem Gedanken an Nachhaltigkeit.
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass im Rathaus Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern willkommen sind und ernst genommen werden. Leider habe ich mich wohl gründlich geirrt, denn inzwischen fehlt das gesamte Sandspielzeug auf dem Spielplatz bei der Feuerwehr in Oberschöllenbach. Meinen Nachfragen im Ort zufolge hat wohl keiner der Anwohner den Schaufeln, Baggern, Förmchen usw ein Winterquartier verschafft, so dass anzunehmen ist, dass tatsächlich alles von den Bauhof-Mitarbeitern „entsorgt“ wurde. Darüber bin ich zutiefst empört und frustriert, dass sinnvolle Vorschläge aus der Bevölkerung einfach ignoriert werden. Selbst Mitte Dezember wurde das Sandspielzeug noch genutzt – jetzt ist der Spielplatz deutlich unattraktiver. Schade!!
Claudia Finke, Eckental
Gute Idee – aber der Gemeinde sind die Hände gebunden
Die Redaktion hatte Gelegenheit, noch vor Erscheinen des Leserbriefes mit der Ersten Bürgermeisterin Ilse Dölle über das Thema zu sprechen. Die Verwaltungschefin bedauert die Enttäuschung, nennt aber gute Gründe für das Vorgehen.
Nach dem ersten Leserbrief hatte man den Vorschlag begrüßt sowie die Umsetzbarkeit erwogen und geprüft. Allerdings kamen die Fachleute zu dem Schluss, dass die Gemeinde für mögliche Verletzungsgefahren durch liegengebliebenes Spielzeug verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann. Die Kommune ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit auf den öffentlichen Spielplätzen zu gewährleisten. Dazu gehören nach strengen DIN-Vorgaben auch Aspekte wie Fallhöhe (ab 60 cm muss über die gesamte Aufprallfläche ein stoßdämpfender Bodenbelag vorhanden sein) sowie ein sicherer Fallraum: Die Böden unter Spielgeräten und um Spielgeräte herum müssen frei von hervorstehenden Teilen sein. Würde die Gemeinde das Verbleiben von Spielzeug auf dem Spielplatz ausdrücklich begrüßen und erlauben, wäre sie auch dafür verantwortlich, dass die Spielsachen nicht im Fallraum liegen, sondern im dafür vorgesehenen Sammelbehälter. Darauf, dass das Spielzeug immer bzw. täglich aufgeräumt wird, hat die Gemeinde keinen Einfluss, haftet aber dafür.
Obwohl die wöchentlichen Sichtkontrollen der Gemeinde fester Bestandteil der Bauhofarbeiten sind, bietet die bestehende Regelung natürlich auch keine absolute Sicherheit vor Verletzungen, aber die Gemeinde kommt so ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach. Gerade jetzt bei Minusgraden, wenn liegen gebliebene Spielsachen im Boden festfrieren, wäre das Inkaufnehmen zusätzlicher Risiken nicht zu verantworten. Im Gespräch mit Claudia Finke habe man die Umstände und die Haftungsfragen auch bereits besprochen, so die Bürgermeisterin. Man müsse in diesem Fall damit leben, dass der guten Idee aus der Bürgerschaft strenge Regelungen entgegenstehen, über die sich die Gemeinde nicht hinwegsetzen kann.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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