Sicher ins Wahllokal
Ohne 3G-Regel aber mit Maske
Vor der Bundestagswahl am kommenden Sonntag von 8 bis 18 Uhr wurden von den Behörden Hygienekonzepte für die Wahllokale vorbereitet. Die Wahlvorstände tragen Schutzmasken, auch für die Wählerinnen und Wähler ist das Tragen von Schutzmasken (entweder medizinische Masken oder FFP2-Masken) vorgeschrieben. Zulassungsbeschränkungen nach der 3 G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) bestehen ausdrücklich nicht! Die Wahlkabinen und die einzeln ausgegebenen Stifte werden nach jedem Wahlvorgang durch das Wahlvorstand-Team desinfiziert.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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