Schutz für den Vogel des Jahres 2024
Landwirte erhalten Unterstützung beim Kiebitzschutz

Der Kiebitz wurde vom Landesbund für Vogelschutz (LBV) zum Vogel des Jahres 2024 gekürt. | Foto: Gunther Zieger - LBV Bildarchiv
  • Der Kiebitz wurde vom Landesbund für Vogelschutz (LBV) zum Vogel des Jahres 2024 gekürt.
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Der Landkreis Forchheim unterstützt Landwirte

Noch vor wenigen Jahrzenten war der Kiebitz eine Vogelart, die man überall in unserer einzigartigen Kulturlandschaft antreffen konnte. In den letzten 30 Jahren ging der Bestand in Bayern allerdings um 80 % zurück, sodass der Kiebitz mittlerweile als stark gefährdet gilt. Auch im Landkreis Forchheim gibt es nur noch wenige Gebiete, in denen der Kiebitz vorkommt. Umso wichtiger ist es die wenigen Tiere zu schützen und ihnen zum Bruterfolg zu verhelfen. Aufgrund seiner Biologie ist dies im besonderen Maße von der landwirtschaftlichen Nutzung abhängig: Der Kiebitz ist ein Bodenbrüter.
Als Lebensraum bevorzugt er offene, weitgehend ebene Landschaften. Gehölzstrukturen und Waldränder werden gemieden, da diese gute Ansitzmöglichkeiten für Greifvögel darstellen.
Ursprünglich legte der Kiebitz seine Nester vorrangig auf feuchten, extensiv genutzten Wiesen an. Mit der zunehmenden Umwandlung von Wiesen in Äcker in den letzten Jahrzenten passte sich der Vogel an und brütet mittlerweile oft auf Äckern.
Besonders attraktiv für den Kiebitz sind dabei die Maisäcker, da diese über weite Teile des Frühjahrs offenen Boden mit keiner oder geringer Vegetation bieten. Die überwiegend braunen Gelege sind dadurch gut getarnt. Die Nester werden im Zeitraum von April bis Mai in flachen Mulden im Boden angelegt. Ein Gelege besteht in der Regel aus vier Eiern. Die Brutdauer beträgt 26 bis 29 Tage. Die Jungen sind Nestflüchter, die ihr Nest kurz nach dem Schlupf verlassen. In den ersten Tagen laufen die Tiere allerdings nicht vor einem Bewirtschaftungsfahrzeug davon, sondern ducken sich bei Gefahr auf dem Boden und vertrauen auf ihre Tarnung. Erst nach 4 bis 5 Wochen sind die Jungvögel dann flugfähig und bald darauf selbstständig.

Im Zeitraum von April bis Mai findet meist auch die Bestellung der Maisäcker statt. Dies birgt die Gefahr von Gelege- und Kükenverlusten durch die Flächenbearbeitung. Bekannte Gelege des Kiebitzes werden im Landkreis Forchheim abgesteckt. Diese Kiebitzfenster werden dann durch die Landwirte von der Bewirtschaftung ausgenommen, sodass die Elterntiere ihre Eier ausbrüten können.
Diesen arbeitswirtschaftlichen Mehraufwand können sich dieLandwirte nun bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim
mit 50 € je festgestellten Brutplatz ausgleichen lassen. So profitieren letztlich alle Beteiligten: Der Kiebitz, der einen Bruterfolg erzielen kann und dessen Population gestärkt wird sowie der Landwirt, der für seine Leistung im Sinne des Artenschutzes Anerkennung erhält.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde unter 09191/86-4210 gerne zur Verfügung.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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