Entlastung für Eltern
Kinderbetreuung durch Nachbarn erlaubt
Zur weiteren Entlastung der Eltern können jetzt Kinder von bis zu drei Familien im Sinne der Nachbarschaftshilfe gemeinsam in einem Haushalt betreut werden. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner appellierte an die Eigenverantwortung der Eltern: „Wichtig ist, dass die Eltern verantwortungsvoll damit umgehen. Es ist oberstes Gebot, dass nur gesunde Kinder zusammenkommen. Kinder mit Krankheitssymptomen gehören weder in Kita und Schule, noch zu einer anderen Familie. Die Eltern sollten auch darauf achten, dass die Zusammensetzung der Gruppen konstant bleibt. Nur feste Gruppen sind zulässig. So können, wenn nötig, Infektionsketten viel genauer und leichter nachverfolgt werden.“Das Familienministerium hat einige wichtige Punkte, die es bei der Betreuung anderer Kinder im eigenen Haushalt zu beachten gilt, in einem Merkblatt zusammengestellt.
Die Betreuungsgemeinschaften sind in § 3 Satz 2 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020 geregelt.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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