Allgemeinverfügung für die Kirchweih in Brand
Bitte beachten
Allgemeinverfügung für die Brander Kirchweih:
Auf der Kirchweih in Brand gilt von Freitag, 12. bis Montag, 15. August, eine Allgemeinverfügung
auf und rund um das Kirchweihgelände. Das bedeutet vor allem: Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht oder außerhalb der genehmigten Schankflächen mitgeführt werden.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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