Allgemeinverfügung für die Kirchweih in Brand
Bitte beachten

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Allgemeinverfügung für die Brander Kirchweih:

Auf der Kirchweih in Brand gilt von Freitag, 12. bis Montag, 15. August, eine Allgemeinverfügung
auf und rund um das Kirchweihgelände. Das bedeutet vor allem: Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht oder außerhalb der genehmigten Schankflächen mitgeführt werden.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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