Wintereinbruch im wochenblatt-Land
Winterdienst im Einsatz
Des einen Freud ist des anderen Leid - so heißt es in einem altbekannten Sprichwort. Während sich viele über die Schneemassen gefreut haben, die uns in der vergangenen Woche beschert wurden, mussten die Mitarbeiter der gemeindlichen Bauhöfe und kommunalen Dienstleister im wochenblatt-Land an ihre Grenzen gehen.
Wenn die meisten von uns früh am Morgen aufstehen und sich auf den Weg zur Arbeit machen, war der Winterdienst oft schon da. Ist Schnee im Anmarsch, beginnt der Arbeitstag für die Mitarbeiter der Gemeinden im wochenblatt-Land um 4 Uhr morgens oder sogar noch früher. Der erste Blick geht dann immer aus dem Fenster, Kontrolle ob es auch wirklich geschneit hat. Liegt Schnee, müssen die Mitarbeiter ausrücken.
Mitarbeiter stundenlang im Einsatz
Die Kommunen sind für alle Straßen mit Ausnahme von Kreis- und Staatsstraßen in ihrem Gemeindegebiet zuständig. Auch öffentliche Geh- und Radwege müssen von der Gemeinde geräumt werden. Während in Kalchreuth und Eckental der Winterdienst von Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs ausgeführt wird, bekommen die Gemeinden Heroldsberg und Igensdorf noch externe Unterstützung.
Je nach Mannstärke und Gemeindegröße unterscheidet sich die benötigte Dauer der Winterdiensteinsätze deutlich. In Kalchreuth dauert die komplette Tour mit dem Unimog in der Regel 4 Stunden, hierbei werden alle Gemeindestraßen geräumt. Hinzu kommen noch Parkplätze und der Friedhof. Der Kleinschlepper ist ebenfalls 4 Stunden unterwegs, der Handdienst geht etwas schneller. In Heroldsberg, wo die Gemeindemitarbeiter von einem beauftragten Subunternehmen unterstützt werden, brauchen der gemeindliche Unimog und die externen Räumfahrzeuge mehrere Stunden um alle Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Außerdem werden, je nach Stärke des Wintereinbruchs, bis zu 100 Tonnen Streugut jährlich benötigt. In Igensdorf werden ausschließlich die gemeindlichen Ortsstraßen, die eine Gesamtlänge von 31 km haben, geräumt und gestreut. Die Haupträumarbeiten übernimmt hier ein ortsansässiger Dienstleister. Die Mitarbeiter des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU Im Steinbühl) werden ebenfalls für den Winterdienst eingesetzt. Hierzu steht in Igensdorf ein Kleinräumfahrzeug zur Verfügung. Neben der maschinellen Räumung wird durch das Personal auch mit der Hand geräumt und gestreut.
ispielsweise in der vergangenen Woche der Fall war, müssen die Arbeiter oft weit über ihre übliche Dienstzeit hinaus arbeiten bzw. verfügbar sein. In Kalchreuth waren beispielsweise fünf Arbeiter den ganzen Tag damit beschäftigt, die Straßen und Gehwege für die Bürger zu räumen und zu sichern.
Immer wieder Kritik
Obwohl die Arbeit, die die Mitarbeiter der Bauhöfe leisten, enorm wichtig für die Gemeinden ist und vielen gar nicht bewusst ist, wie aufwendig und anstrengend der Winterdienst ist, bekommen die Arbeiter immer wieder Kritik und den Ärger der Bürger zu spüren. „Manche Bürger haben vielleicht ‚andere Ideen‘ wie das Schneeräumen nach ihrer Meinung besser funktionieren kann und teilen dies wohl auch mal mit Nachdruck den Fahrern mit“, berichtet Andreas Finkes, Fachbereichsleiter der Bauverwaltung in der Gemeinde Igensdorf.
Dennoch finden die Mitarbeiter in Igensdorf Gefallen an ihrem Job. „Man ist um 3 Uhr nachts alleine unterwegs und niemand stört bei der Arbeit“, berichtet ein Mitarbeiter aus Igensdorf. Ein anderer scherzt: „Man kann derzeit damit die nächtliche Ausgangssperre umgehen.“
Die Pflichten der Bürger
Aber nicht nur die Mitarbeiter der Gemeinden müssen an winterlichen Tagen die Schneeschaufel in die Hand nehmen, auch die Bürger haben Pflichten, denen Sie nachgehen müssen. Jeder Anwohner muss den öffentlichen Gehweg vor seinem Grundstück von Schnee und Eis befreien. Die Räum- und Streupflicht beginnt im wochenblatt-Land um 7 Uhr morgens an Werktagen um 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen und endet um 20 Uhr am Abend. Bei anhaltendem Schneefall muss im Laufe des Tages auch mehrfach geräumt und gestreut werden. Als Streumittel sind nur geeignete abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt erlaubt, Streusalz sollte nach Möglichkeit nicht verwendet werden. Der geräumte Schnee oder Eisreste dürfen nicht auf die Straße geschoben werden, sondern müssen neben dem Gehweg oder auf dem eigenen Grundstück gelagert werden, ohne dass der Verkehr und Fußgänger gefährdet werden. Abflussrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte müssen ebenfalls freigehalten werden.
Autor:Jennifer Müller aus Eckental |
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