TSV Brand plant Hallensanierung
Vorerst ohne PV-Anlage
Hohe Hürden für Vereine durch unklare Regelungen
Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des TSV Brand Ende Juli wurden für die dringend erforderliche Sanierung der Turnhalle die Weichen gestellt.Der 1966 gegründete Verein baute 1972 bis 1973 sein Vereinsheim und beschloss 1974, eine Gymnastikhalle anzubauen, weil der Gymnastikraum der Volksschule Brand nicht mehr zur Verfügung stand. 1976 wurde die – wie das Vereinsheim weitgehend in Eigenleistung erstellte – Gymnastikhalle eingeweiht als Sportstätte und auch als auch kultureller Veranstaltungsmittelpunkt der damals noch eigenständigen Gemeinde Brand. 1991 wurde noch ein Geräteraum angebaut. Eine neue Vorstandschaft um Stefan Prütting, Harald Braungardt, Roland Elm und Uwe Haas startete am 1. April 2019 nach intensiver Vorarbeit einen Kraftakt mit der gelungenen Generalsanierung des Sportheims inklusive der attraktiven Gaststätte Taverna Brander Weiher, die 2020 eröffnete.
Nun ist es an der Zeit, die fast 50 Jahre alte Turnhalle zu sanieren. Die Halle ist unentbehrlich und ausgelastet mit Vereinssport wie unter anderem Tischtennis, Steppen, Wirbelsäulengymnastik, Seniorensport, Modern Dance und Kinderturngruppen. Auch für TSV-Veranstaltungen wie Weihnachtsfeier, Faschingsball, Theater, Mitgliederversammlungen oder Tagungen des Fußballkreises wird sie bisher schon genutzt, im Zuge der Sanierung könnte sie auch als Saal für private Familienfeiern fungieren.
1. Vorstand Stefan Prütting stellte in der außerordentlichen Mitgliederversammlung das zeitliche Planungs- und Finanzierungskonzept vor. Erneuert werden muss der Dachstuhl der Turnhalle, die Heizung, Lüftung und die Beleuchtung. Es wird mit Gesamtkosten von etwa 200.000 Euro gerechnet. Der Beschluss, im späten Frühjahr 2024 zu beginnen und die Sommermonate zur Sanierung zu nutzen, wurde einstimmig gefasst.
Photovoltaik-Anlage zunächst zurückgestellt
Im weiteren Verlauf der Versammlung schilderte der 2. Vorstand Harald Braungardt ausführlich die Problematik, die mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Turnhalle verbunden ist. Grundsätzlich lag es nicht an der zusätzlichen Investition von etwa 100.000 Euro, sondern an den vielen ungeklärten gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben, so dass die Vorstandschaft empfahl, das Projekt PV-Anlage zurückzustellen.Zum Beispiel sei nicht sicher, ob die seit 1. Januar 2023 geltende Umsatzsteuerbefreiung anzuwenden ist oder nicht. Nach §12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz gilt die Befreiung nur für Anlagen auf Privatgebäuden und Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen, sowie für Anlagen auf anderen Gebäuden bis zu maximal 30 Kilowatt-Peak (kWp). Ob eine Vereinsturnhalle dem Gemeinwohl dient, wie Krankenhäuser und Altersheim, sei im Gesetz bisher nicht eindeutig geklärt.
Unklar ist weiterhin die ertragsteuerliche Behandlung. Die Verwendung des Stroms zu eigenen Vereinszwecken wie Turnhalle, Sportbetrieb, Flutlicht, ist als unentgeltliche Wertangabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Bei Verpachtung der Gaststätte an einen Pächter stellt der Verkauf von Strom einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar. Eine Verpachtung der Gaststätte inklusive der Stromkosten ist bei der Endabrechnung steuertechnisch nicht unproblematisch.Grundsätzlich sind Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerfrei, sofern der Bruttoumsatz aller Geschäftsbetriebe die Besteuerungsgrenze von 45.000 Euro nicht übersteigt. Sollte ein Verein aufgrund seiner großen Aktivitäten im Sponsoren-Bereich zum Beispiel mit Bandenwerbung, Festen usw. diesen Betrag und einen Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro überschreiten, werden auf alle Einnahmen durch die PV-Anlage inklusive der Einspeisevergütung Körperschafts- und Gewerbesteuer fällig.
Ein anderes Problem ist die Gemeinnützigkeit des Vereins. Grundsätzlich sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unschädlich für die Gemeinnützigkeit – ein wichtiger Aspekt für die Vereine zum Beispiel für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen. Es ist aber gemeinnützigkeitsrechtlich unzulässig, zeitnah verwendete Mittel, wie Spenden und Mitgliedsbeiträge, zur Errichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes wie PV-Anlage zu nutzen. Nur eine Fremdfinanzierung, zum Beispiel über Banken oder Sparkasse, ist möglich. Dazu müssen dann auch Zins und Tilgung aus den Erlösen der Anlage finanziert werden können. Weiter ist es für die Gemeinnützigkeit schädlich, wenn Mittel des ideellen Bereiches wie Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Rücklagen verwendet werden, um Verluste auszugleichen.
Transparente Informationen folgen
Eine seriöse Kalkulation der Photovoltaik-Anlage aus den geschilderten Gründen sei zurzeit nicht möglich, stellte Harald Braungardt abschließend fest. Im Zuge der weiteren Planungen, wenn eine Entscheidung zur erforderlichen neuen Dacheindeckung der Turnhalle erfolgen muss, werden die Mitglieder nochmals transparent informiert. Man bleibe mit den beiden regionalen Anbietern der Solaranlage im Gespräch und hoffe auf eine Änderung der Rahmenbedingungen. Dann werden der aktuelle Stand und die offenen Fragen nochmals zusammengefasst, um auf dieser Basis sinnvoll beschließen zu können.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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