Corona-Pandemie
Teil-Lockdown: Diese Regeln gelten ab Montag

Die Lage in Deutschland spitzt sich weiter zu, deshalb gibt es einen Teil-Lockdown im November.  | Foto: Symbolbild pixabay
  • Die Lage in Deutschland spitzt sich weiter zu, deshalb gibt es einen Teil-Lockdown im November.
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Die Lage in Deutschland spitzt sich weiter zu. Vielerorts steigen die Infektionszahlen imm weiter. Deshalb haben sich Bund und Länder am Mittwoch auf weitere Maßnahmen geeinigt. "Wir müssen handeln, und zwar jetzt", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel. 

Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Infektionszahlen vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. 

Kontaktbeschränkungen 

Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Kontakte zu Menschen aus anderen Haushalten sollen ab Montag laut Staatskanzlei auf ein "absolut nötiges Minimum" reduziert werden. Das ist Söder zufolge das "wichtigste Mittel". Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum gilt dann, dass sich maximal zwei Hausstände treffen dürfen, in jedem Fall aber maximal zehn Menschen.

"Das heißt, nicht zehn verschiedene Personen treffen sich, sondern zwei - zwei Personen oder zwei Familien", erläuterte Söder. "Man kann den Nachbarn einladen mit der Familie, aber man kann nicht mehrere Nachbarn einladen." Für Kinder gelte in den Schulferien: "Mit einem Freund zu treffen ist ok, aber nicht mit acht oder neun anderen, um auf die zehn zu kommen."

Private Reisen vermeiden

Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören

  • Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
  • der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
  • Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

Veranstaltungen werden abgesagt 

Wie im Frühjahr werden "Veranstaltungen aller Art" untersagt. Im Unterschied zu damals bleiben aber Gottesdienste und Demonstrationen erlaubt, weil es sich dabei um "verfassungsrechtlich sehr hoch geschützte Veranstaltungen" handelt, wie Staatskanzleichef Herrmann zur Begründung sagte. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Kein Freizeit- und Amateursportbetrieb

Wer Sport treiben möchte, darf dies allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Darüber hinaus darf es keinen Freizeit- und Amateursport geben. Nach Angaben von Herrmann müssen auch Skilifte und Bergbahnen geschlossen bleiben.
Profisportveranstaltungen - wie zum Beispiel Spiele der Fußball-Bundesliga - bleiben erlaubt. Es sind aber keine Zuschauer zugelassen.

Gastronomie wird geschlossen

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Dienstleistungsbetriebe zum Teil geschlossen

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Geschäfte und Supermärkte bleiben offen

Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten bleiben offen

Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Hilfe vom Staat für betroffene Unternehmen

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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