Markt Eckental
Steuertermine – Öffnungszeiten an Fasching
Am Faschingsdienstag, 16. Februar, ist das Eckentaler Rathaus ab 12 Uhr geschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei der Planung von Behördengängen(nur nach vorheriger Terminvereinbarung) zu berücksichtigen.
Hundesteuer
Die Hundesteuer 2021 wird am15. Februar mit den Beträgen fällig, die in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzt wurden. Es werden keine neuen Hundemarken ausgegeben.
Grundsteuer
Die Grundsteuer 2021 wird jeweilsam 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit den Vierteljahresbeträgen fällig, die in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheidenfestgesetzt wurden. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2021 in einem Betrag am 1. Juli fällig. Es werden nur dann Änderungsbescheide erteilt, wenn die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) ändern, ansonsten gilt der vorhandene Grundsteuerbescheid.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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