Betretungsverbot für Wiesen und Ackerflächen
Schutz auch für Wiesenbrüter
Für landwirtschaftlich genutzte Flächen gilt zwischen Anfang März und Ende Oktober ein generelles Betretungsverbot für Hund und Mensch. Die Verunreinigung von Futterpflanzen durch Hundekot hat für die Landwirte ernste Folgen. Trächtige Kühe können sich mit speziell in Hundekot enthaltenen Bakterien infizieren und ihr Kalb verlieren, das bedeutet einen erheblichen finanziellen Schaden. Spaziergänger sollten mit ihren angeleinten Hunden auf den öffentlichen Wegen bleiben.
Wer singt denn da so schön?
Das könnten sich Spaziergänger auf der Wiese von Heroldsberg Richtung Kalchreuth oft fragen. Es sind häufig Feldlerchen, die durch ihren wundervollen Gesang beeindrucken. Leider ist der Bestand wie bei allen Bodenbrütern sehr stark rückläufig und sie stehen auf der Roten Liste. Es ist also ein Glück, dass sie bei uns noch brüten.
Damit das so bleibt, ist es sehr wichtig, in der sogenannten Brut- und Setzzeit von Anfang April bis Mitte Juli auf den Wegen zu bleiben und Hunde an kurzer Leine zu führen. Störungen können zum Aufgeben der Nester und Verlust der Brut führen. Bürgermeister Jan König und den Bauhof haben die Aktion unterstützt, am Ortsrand auf dem Dämmerweg und auf der Bäckengasse Piktogramme aufzubringen, die auf die Bodenbrüter in den Wiesen und auf das Betretungsverbot aufmerksam machen.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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