Eintrag ins Marktstammdatenregister
Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke jetzt registrieren
Um die Einspeisevergütung zu erhalten und keine Bußgelder zu riskieren, bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Noch bis 31. Januar ist dort eine Anmeldung für Anlagen möglich, die vor dem ersten Juli 2017 in Betrieb genommen wurden.
Pflicht zur Registrierung
Die Landkreis-Klimaschutzbeauftragten weisen darauf hin, dass die Registrierungspflicht für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher gilt, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Auch kleine Balkon-Solargeräte und Batteriespeicher sind zu registrieren. Ausgenommen sind Elektroautos und Ladestationen. Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld und verliert unter Umständen seine Einspeisevergütung für den Strom. Auch für die, die den Termin verpassen, bleibt die Verpflichtung zur Meldung bestehen und sollte schnellstmöglich nachgeholt werden. Sie gilt auch für Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten, sowie für bereits im PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen.
Wie die Registrierung abläuft
Die Registrierung erfolgt online über www.marktstammdatenregister.de. Die Anmeldung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforderlich. Der Registrierungsvorgang erfolgt in drei Stufen: Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters, Registrierung des Anlagenbetreibers, Registrieren der Anlagen. Langfristiges Ziel des Marktstammdatenregisters ist es, zahlreiche Informationen zum Strommarkt in einer großen Datenbank vollständig bündeln und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Persönliche Daten und Standortdaten kleiner Anlagen (unter 30 kWp) werden dabei jedoch nicht veröffentlicht. Eine Übersicht mit häufigen Fragen zum Marktstammdatenregister bietet die Bundesnetzagentur unter
www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Hinweis zur Beratung
Die Bundesnetzagentur bietet auf der oben genannten Webseite auch eine Übersicht mit häufigen Fragen zum Marktstammdatenregister an. Außerdem ist sie montags bis mittwochs von 8 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr über die Hotline 0228 14-3333 erreichbar. Anfragen können außerdem elektronisch per Kontaktformular auf der genannten Webseite erfolgen.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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