Urologiepraxis aus Lauf/Eckental wendet sich an Regierung
Offener Brief an die Gesundheitsministerin

In einem „offenen Brief“ an das bayerische Gesundheitsministerium, das Landratsamt, mehrere Gemeinden sowie die Presse kritisiert der Eckentaler Mediziner Dr. med. Stefan Stark den Umgang mit der Corona-Pandemie durch das Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt. Seine Praxis für Urologie war eine der ersten vom Corona-Virus betroffenen Arztpraxen im Landkreis und ist nach einer vorübergehenden Schließung seit Anfang dieser Woche wieder geöffnet – allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Mit seiner detaillierten Schilderung der Begebenheiten seit 13. März bis 30. März will der Mediziner sich aber nicht auf Kritik beschränken, sondern auch Verbesserungsvorschläge geben, damit die objektiv knappen Personalressourcen im Gesundheitsamt effektiver als bisher genutzt werden können.

Das ausführliche Schreiben finden Sie hier:

Sehr geehrte Frau Ministerin Huml!
Als eine der ersten von Coronavirus betroffenen Arztpraxen im Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH) möchte ich ihnen auf diesen Weg meine Erfahrungen mitteilen. Ich möchte mich aber nicht nur auf Kritik am Umgang mit der Corona-Pandemie durch das Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt beschränken, sondern zugleich auch Verbesserungsvorschläge geben, damit die objektiv knappen Personalressourcen im Gesundheitsamt effektiver als bisher genutzt werden können. Letztlich geht es bei der Seuchenbekämpfung darum, schneller als die Virusverbreitung zu sein. Nur so hat es China geschafft, mit zugegebenen rabiaten Methoden die Coronaneuinfektionsrate zu senken. Wenn eine Virusausscheidung bei beschwerdearmen Patienten üblicherweise in einem Zeitraum von 4-8 Tagen nach Infektion stattfindet und man tatsächlich Neuinfektionen durch „Absonderung von Erkrankten und engen Kontaktpersonen“ verhindern möchte, graut es mir, insbesondere aufgrund der bereits mit 27 Fällen hoffnungslos überforderten Gesundheitsamtes vor den nächsten Wochen. Eine Seuchenbekämpfung wird überhaupt nicht durchgeführt. Aus meiner Sicht ist die Seuchenverwaltung des Gesundheitsamtes ERH, fachlich nicht korrekt, grob fahrlässig und verwaltungstechnisch insuffizient und verletzt die Regeln der Datenschutzgrundverordnung. Insbesondere werden die jeweils aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts nicht ausreichend befolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Stefan Stark

  • 17.03.2020
    Eine meiner Arzthelferinnen war für eine Woche aufgrund einer fieberhaften Erkältung arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund der zu dem Zeitpunkt gültigen RKI-Richtlinien wurde bei ihr keine Corona-Testung vom behandelten Hausarzt-MVZ durchgeführt. Nachdem eine weitere Helferin und ich über gleiche leichte respiratorische Symptome geklagt haben, habe ich zum Ausschluss des Coronavirus eine Testung bei zwei Helferinnen und mir durchgeführt. Beschwerdebeginn war bei mir der 13. März.
  • 20.03.2020
    Alle drei Untersuchungen wurden in meinem Einsendelabor positiv ausgewertet. Das erste positive Testergebnis habe ich am 20.03.2020 um ca. 10 Uhr erhalten. Daraufhin habe ich die Praxistätigkeit freiwillig sofort beendet. Problem: Bis heute, dem 03.04.2020 habe ich vom Gesundheitsamt ERH keine, auch keine mündliche Aufforderung erhalten, den Praxisbetrieb einzustellen. Nach einem Telefonat mit dem Gesundheitsamt Forchheim (dort wohnen meine beiden positiv getesteten Arzthelferinnen) und dem Gesundheitsamt ERH habe ich innerhalb von 2 Stunden eine Kontaktliste mit 213 Patientenkontakten bis zum 10. März zurückgehend im Excelformat erstellt.
    Problem: Das Gesundheitsamt ERH bietet keine Möglichkeit an, Patientendaten verschlüsselt auf elektronischen Weg zu übermitteln!
    Lösung: kurzfristig anbieten eines verschlüsselten E-Mail-Zugangs, langfristig Anschluss des Gesundheitsamtes an die Telematikinfrastruktur (wohl schon geplant). Letztlich musste ich auf Forderung des Gesundheitsamtes ERH die Exceldatei unverschlüsselt mailen. Hiermit habe ich einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begangen. Eine Selbstanzeige beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten ist von mir am 25.03.2020 erfolgt. Als Kontaktpersonen I (d.h. näheren Kontakt über mehr als 15 Minuten) habe ich am Abend dem Gesundheitsamt meine Familie (Frau und 3 Kinder, zwei davon bereits volljährig) gemeldet und mitgeteilt, dass alle 4 Personen zwischenzeitlich die gleichen leichten respiratorischen Beschwerden haben wie ich.
    Problem: Durch das Gesundheitsamt ERH wurde keine Testung meiner Familienmitglieder auf das Coronavirus veranlasst. Auch in einem Gespräch mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) wurde uns mittgeteilt: „Sie können nicht nachvollziehen, warum bei meiner Familie keine Testung durchgeführt wurde. Leider hätten sie keinen Zugriff auf das lokale Gesundheitsamt“
    Nebenbei bemerkt wurden durch das Gesundheitsamt Forchheim bei allen, auch beschwerdefreien Familienmitgliedern meiner zwei Arzthelferinnen am Montag dem 23.03.2020 Coronatestungen durchgeführt.
    Lösung: Die Richtlinien des RKI sind vom Gesundheitsamt ERH 1:1 umzusetzen. Dies kann kurzfristig per Dienstanweisung vom Landrat erfolgen. Langfristig sollten die Gesundheitsämter nicht dem Landrat, der regelmäßig keine Fachkompetenz in medizinischen Bereichen haben kann, direkt dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstellt werden. Als Modell kann hier die Anbindung der universitären Tumorzentren ans LGL dienen.
  • 21.03.2020
    Einer meiner Patienten, der auf der nur dem Gesundheitsamt ERH vorliegenden Excelkontaktliste steht, meldet sich bei mir telefonisch und fragt, ob er wirklich auf der Liste stände, da das Kontaktdatum, dass ihm das Gesundheitsamt ERH mitgeteilt hatte, nicht stimme.
    Selbstverständlich ist Sinn einer Kontaktliste II (Kontakt mit einer Corona-positiven Person mit niedrigen Ansteckungsrisiko), dass der Kontakt auch darüber informiert wird. Schon aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Weitergabe, wo (in meiner Praxis) der Kontakt stattgefunden hat, untersagt und seuchenhygienisch auch nicht notwendig.
    Diesen eklatanten Verstoß des Gesundheitsamtes ERH gegen die DSGVO habe ich dem Bayerischen Datenschutzschutzbeauftragten und auch der Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes ERH gemeldet.
    Diesbezüglich behalte ich mir ausdrücklich Schadensersatzansprüche gegen das Gesundheitsamt ERH z.B. wegen Umsatzrückgängen vor.
    Problem: Erfolgte Mitteilung durch das Gesundheitsamt an Kontaktpersonen, bei wem sie sich angesteckt haben könnten.
    Lösung: Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung durch das Gesundheitsamt ERH.

    In einem kurzen Checkanruf von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ERH werden wir nach unserem Gesundheitszustand befragt. Weiterhin werden leichte respiratorische Symptome von einzelnen Familienmitgliedern beklagt. Eine Coronatestung ist durch das Gesundheitsamt ERH nicht geplant. Weiteres würde ich am Montag erfahren.

  • 22.03.2020
    Kurzer Checkanruf, ob es uns gut geht: Weiterhin leichte respiratorische Symptome bei einzelnen Familienmitgliedern. Eine Coronatestung durch das Gesundheitsamt ist nicht vorgesehen.
  • 23.03.2020
    Längeres Telefonat mit einem Arzt des Gesundheitsamtes (Am Telefon war die Rufnummer des Anrufers unterdrückt, sodass für mich keine Identifikation des Anrufenden möglich war)
    Problem: Anruf des Gesundheitsamtes ERH mit Rufnummerunterdrückung
    Lösung: Programmierung der Telefonanlage, damit nicht die Durchwahlnummer, sondern die der Bürgersprechstunde angezeigt wird.

    Erstmals wird erwähnt, ich solle, da Corona-positiv getestet, mich von meinen Familienmitgliedern im Haushalt isolieren. Zu diesem Zeitpunkt war ich schon seit 3 Tagen beschwerdefrei. Meine Familienmitglieder hatten oder haben zu diesem Zeitpunkt typische, leichte Symptome der Coronaerkrankung.
    Abgesehen davon, dass es in einem 5-Personenhaushalt schwierig ist, sich von einem Coronapositiven zu isolieren, macht es auch wenig Sinn, wenn bereits aufgrund der Anamnese und Klinik angenommen werden muss, dass eine Ansteckung aller Familienmitgliedern längst erfolgt ist und alle Familienmitglieder typische Zeichen einer Erkrankung an dem Coronavirus aufweisen.
    In einem anonym mit dem Bürgertelefon des Gesundheitsamtes ERH durchgeführten Gespräch wurde uns dies am 24.03.2020 auch bestätigt. „Dann macht eine häusliche Isolierung keinen Sinn“. Die gleiche Information, dass eine häusliche Isolierung einer beschwerdefreien Corona-positiven Person von 4 Personen mit Coronasymptomen wenig Sinn macht, haben wir auch von der LGL-Hotline erhalten.
    Eine schriftliche Anweisung des Gesundheitsamtes ERH, wie und dass ich mich von meinen Mitgliedern des Haushaltes fernhalten soll und welche Hygieneregeln ich zu beachten habe, habe weder ich, noch meine Familienmitglieder jemals erhalten.
    Eine Testung meiner Familienmitglieder mit leichten respiratorischen Symptomen durch das Gesundheitsamt ERH ist nicht vorgesehen. Eine gründliche Anamneseerhebung durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ERH bei mir und meinen Familienmitgliedern ist nie erfolgt.

  • Am Abend des 23.03. wandte ich mich per E-Mail an den Landrat als Dienstvorgesetzten des Gesundheitsamts:
    Sehr geehrter Herr Landrat Tritthart,
    hoch verehrtes Gesundheitsamt, nachdem das Gesundheitsamt ERH offensichtlich mit dem Management des Coronavirus bereits jetzt überfordert ist, übersende ich ihnen in der Anlage die nach gründlicher Befragung meiner Familie (was eigentlich ihre Aufgabe wäre) eine Anamneseübersicht.
    Ich möchte zu bedenken geben, dass bei Frau Merkel bereits 24h nach Kontakt zu einem Coronapositiven Arzt ein Test durchgeführt wurde. Auch beim Oberbürgermeisterkandidaten der CSU Nürnberg wurden nach einem einstündigen Kontakt mit einer Coronapositiven Person der Test durchgeführt. Auch bei den Angehörigen meiner Helferinnen wurden heute bzw. morgen früh durch das Gesundheitsamt Forchheim Coronatestuntersuchungen durchgeführt.
    Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 24.03.2020 18 Uhr bei meiner Familie durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes einen Coronavirustests durchzuführen. Es ist die Kernaufgabe des Gesundheitsamtes nach dem derzeit gültigen Pandemieplan Bayern Coronavirustestungen durchzuführen. Der mir von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes gegebene Rat, ich solle mich an den Hausarzt bzw. die 116117 bzgl. eines Testes wenden, ist eine nicht erlaubte Delegation an die niedergelassenen Ärzte! Sollte mir oder meiner Familie durch die Untätigkeit des Gesundheitsamtes ERH ein Schaden entstehen, behalte ich mir Schadensersatzansprüche vor.
  • 24.03.2020
    Die Laryngitis (Kehlkopfentzündung) meiner Frau hat sich bis zur Aphonie (Stimmlosigkeit) verschlechtert.
    Im täglichen Gespräch mit dem Gesundheitsamt hat meine Frau ausdrücklich nochmal auf ihre sich verschlechternde Stimmbandentzündung verwiesen. Nun wurde vom Gesundheitsamt ERH per Fax an die 116117 eine Coronatestung veranlasst. Gekommen ist ein niedergelassener Arzt um die 60 Jahre (damit schon per se Risikopatient) mit einer unzureichenden Schutzausrüstung. Das Kittelchen ging gerade bis zur Mitte Oberschenkel.
    Problem: Nach dem Pandemiegesetz ist es Aufgabe des Gesundheitsamtes für eine Testung von Corona-Verdachtsfällen zu sorgen. Eine Delegierung der Testung an die 116117 mag zwar rechtlich zulässig sein, medizinisch und seuchenhygienisch sinnvoll ist sie nicht.
    Lösung: Das Gesundheitsamt beauftragt Taxen mitsamt Fahrer (die im Moment sowieso arbeitslos sind) und schickt junge Verwaltungsfachkräfte (Sekretärinnen) nach kurzer Ausbildung mit dem Fahrer zum Abstrich, wenn eine Fahrt des Patienten zu einer mobilen vom Gesundheitsamt betrieb einen Abstrichstelle nicht möglich ist. Dann weiß man auch wo der Abstrich untersucht wird und kann ggf. nachfragen. Ein ähnliches Verfahren (klinikeigene Pkws besetzt mit zwei Medizinstudenden) führt die Universitätsklinik Erlangen-Nürnberg durch.
    Die Testung über die 116117 erfolgt durch niedergelassene Ärzte im Rahmen der üblichen Rufbereitschaft mit ungenügender persönlicher Schutzausrüstung. Nicht aus der Welt gegriffen ist, dass nach dem Abstrich in einem coranaverseuchten Haushalt der nächste Hausbesuch im Altenheim eine Straße weiter erfolgt. Es ist mir auch ein Fall eines pensionierten Orthopäden bekannt, der nach nur 9 Abstrichentnahmen selber am Coronavirus erkrankt ist.
    Von Beschäftigten des Gesundheitsamtes ERH wurde uns auf die Frage, wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist geantwortet: „In 6-7 Tagen, manchmal kommt das Ergebnis gar nicht, wir haben da große Probleme mit der 116117“.
    Lösung: Zwischenzeitlich wurde vom Katastrophenamt des Landkreis ERH mit im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen deutlicher Verzögerung ein Testabnahmezentrum in Erlangen am Westbad errichtet.
  • 25.03.2020
    Obwohl laut RKI Richtlinie vom 18.3.2020 gefordert, erfolgte durch das Gesundheitsamt Erlangen-Nürnberg kein Kontrollanruf oder anderweitiger Kontakt.
  • 26.03.2020
    Kurzer Anruf durch eine Verwaltungsfachkraft
    Die Freundin von Stark Al , S. deren Mutter Krankenschwester ist, wird im Auftrag vom Gesundheitsamt ERH eine Testung zur Abstrichentnahme nach Nürnberg geschickt. Da sich ja sofort in eine häusliche Isolation begeben muss, kann sie (17 Jahre) nicht von den Eltern gefahren werden. Daher fährt sie mit der S-Bahn von Erlangen nach Nürnberg, um den Abstrich abnehmen zu lassen.
  • 27.03.2020
    Anruf durch Arzt des Gesundheitsamtes bei mir: Die häusliche Isolation kann ab 28.03.2020 0:00 beendet werden. Nochmalige abschließende Bitte um Zusendung eines ärztlichen Attestes. Antwort: Ich solle ein Fax ans Gesundheitsamt schreiben. Er könne das nicht an die Verwaltung des Gesundheitsamtes weiterleiten.
    Kurz danach Anruf des Gesundheitsamtes bei Sohn und Ehefrau bzgl. der Dauer der Quarantäne. Es wird als Enddatum der 31.03. festgelegt, falls bis dahin weiter Symptomfreiheit und sich die RKI Richtlinie nicht ändert. Wo der Abstrich der 116117 von Stark Ag hingegangen ist, ist dem Gesundheitsamt nach eigener Aussage nicht bekannt. Es kämmen auch immer wieder Abstrichbefunde überhaupt nicht beim Gesundheitsamt an.
  • 28.03.2020
    Anruf von Verwaltungsfachkraft: alle in Ordnung bei den verbliebenen 4 unter Beobachtung stehenden Mitgliedern der Familie Stark.
    Problem: offensichtlich arbeitet das Gesundheitsamt mit Excel zur Verwaltung der Coronapositiven
    Lösung: Anschaffung eines Arztverwaltungsprogramms, wie es jeder niedergelassene Arzt in seiner Praxis verwendet. Hiermit können sehr effektiv auch 3000 Patientenkontakte im Quartal verwaltet werden.
  • 29.03.2020
    Anruf von Verwaltungsfachkraft: alles in Ordnung
  • 30.03.2020
    Anruf von Verwaltungsfachkraft: alles in Ordnung
    Die Rechnung des den Abstrich durchführenden Arzt ist per Post angekommen. (Rechnungsstellung innerhalb von 3 Tagen ist für einen niedergelassenen Arzt kein Problem.
  • 31.03.2020
    Testergebnis von Stark Ag ist negativ. Die Quarantäne von ihr und der zum Teil volljährigen Kinder wird beendet.
    Anmerkung: Der Test ist wohl deshalb negativ, weil er zu spät durchgeführt wurde, da PCR-Tests nur in der Phase der akuten Entzündung, bei leichten Fällen etwa zwischen 4. und 8. Tag nach Infektion positiv ist. Aussagekräftige Antikörpertests, die auch eine überstandene Coronainfektion nachweisen können, sind derzeit nicht erhältlich.
    Seuchenhygienische Bewertung:
    Sicher kann ich als einfacher niedergelassener Arzt nicht die gesamtdeutsche Seuchenlage bewerten. Hierzu verweise ich auf das Bulletin des Robert-Koch-Institut (RKI) vom 19.03.2020.
  • Welche Auswirkungen hat die unterlassene Testung?Durch die Nicht-Testung wird eine weitere Ausbreitung des Coronavirus nicht wirksam unterbunden, da viele Kontaktpersonen der Familie nicht, bzw. nicht durch das Gesundheitsamt ERH über das Risiko einer möglichen Coronainfektion informiert werden. Es wird lediglich die Infektionskette durch ein Organisationsversagen des Gesundheitsamtes ERH behördentechnisch beendet. Dies möchte ich hier beispielhaft an meiner Familie erläutern. Laut Zeitungsberichten gibt es einen ähnlichen gelagerten Fall in Heroldsberg.

Es ist davon auszugehen, dass sich alle meine Familienmitglieder bereits zum Zeitpunkt meiner Abstrichentnahme am 13.03. angesteckt haben:

  • Stark Ag.
    Kontakte I in der anamnestisch symptomatischen und damit infektiösen Phase:
    Unterricht an einer Berufsschule in Erlangen Kontakte I in einer Anzahl von ca. 60 Personen.
    Besuch einer Kirchenchorprobe mit Kontakt I mit ca. 30 Personen in einer Altersgruppe vorwiegend 60-80 Jahre.
    Bisher ist keine Benachrichtigung oder gar Testung der 90 Personen durch das Gesundheitsamt ERH erfolgt.
  • Stark Al.
    Freundin, aktuell mit leichten Coronasymptomen. Nachdem wir (nicht das Gesundheitsamt ERH) sie informiert haben, auf welche leichten Symptome sie achten muss, wurde sie nach den neuen RKI Richtlinie durch das Gesundheitsamt Erlangen mit dem Zug nach Nürnberg geschickt, um sich dort an einer mobilen Stelle testen zu lassen. (Mutter Krankenschwester) Das Testergebnis liegt bis heute, dem 03.04.2020 nicht vor. Durch das Gesundheitsamt ERH erfolgte keine Information des mutmaßlichen Kontakt I
  • Stark J.
    Kontakt I zu einem zentralen IT-Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg. Durch das Gesundheitsamt ERH erfolgte bisher keine Information der Bundesanstalt für Arbeit.
  • Stark An.
    Kontakt I zur Tochter eines Klinikseelsorgers über mehrere Stunden. Bisher erfolgte bei beiden keine Testung. Tochter hat aktuell eine „fieberhafte Erkältung“.
Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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