B2-Umgehung Forth
Kreistag beschließt „Knotenpunkt Mitte“ für 1 Mio. Euro
Am Montag behandelte der Kreistag Erlangen-Höchstadt die Frage, ob die Kreisstraße ERH 9 zwischen Forth und Eckenhaid an die künftige B2-Umgehung angeschlossen wird.
Das Staatliche Bauamt Nürnberg plant bisher mit zwei Anschlüssen der Umgehung, einem Knotenpunkt Süd als Kreisverkehr für die Ortsdurchfahrt (B2 alt) sowie einem Knotenpunkt Nord als Kreisverkehr zur Stresemannstraße / Staatsstraße 2236 Richtung Schnaittach). Seitens des Bundes besteht kein Interesse an weiteren Anschlüssen mit dem nachgeordneten Straßennetz. Ein weiterer Anschluss im Zuge der Kreisstraße ERH 9 ist aber möglich, wenn der Landkreis Erlangen-Höchstadt diese Anbindung ausdrücklich wünscht und sich an den Kosten beteiligt (das wochenblatt berichtete).
Für den Markt Eckental steht die bessere Verkehrsanbindung der Ortsteile Eckenhaid und Forth sowie die weitere Ortsentwicklung mit dem im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Neubaugebiet südlich von Forth im Vordergrund. Die vorhandenen und noch hinzukommenden künftigen Anwohner dieser Ortsteile könnten über eine Anbindung der Kreisstraße direkt auf die Ortsumgehung gelangen, ohne die jeweiligen Ortsdurchfahrten von Forth oder Eckenhaid / Eschenau nutzen zu müssen. Seitens des Marktes Eckental wurde die direkte Anbindung in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 1. Dezember mehrheitlich mit 20:4 Stimmen befürwortet. Der Kreistag folgte der Empfehlung des Kreisausschusses vom 14. Dezember und beschloss mit 11 Gegenstimmen (44:11), dass die Kreisstraße ERH 9 an die geplante Ortsumgehung Forth (B 2) angebunden werden soll.
Die Kosten für den Landkreis Erlangen-Höchstadt belaufen sich auf voraussichtlich ca. 1 Mio. Euro.
Realisierung der Umgehung frühestens ab 2024
Für die weitere Planung der Ortsumgehung Forth ist die Entscheidung von zentraler Bedeutung, da hiervon sowohl die Linienführung (Achse) als auch der Höhenverlauf (Gradiente) der zukünftigen Ortsumgehung abhängt.
Aufgrund der noch erforderlichen Planungsschritte – wie Aufstellung und Genehmigung des Vorentwurfes und öffentlichrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts – kann aus heutiger Sicht die Ortsumgehung frühestens ab dem Jahr 2024 realisiert werden.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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