Wasserablesung Markt Eckental 2024
Gemeinde bittet um Mitwirkung
Im September werden wieder die jährlichen Zählerstände für den Abrechnungszeitraum 2023/2024 durch Selbstablesung ermittelt. Die Bürger werden gebeten, die Ablesekarte, die die Haushalte Anfang bis Mitte September erhalten, auszufüllen und bis spätestens 30. September 2024 an die Gemeinde Eckental zurückzusenden.
Alternativ kann ab 7. September der Zählerstand bequem über die Eckentaler Internetseite gemeldet werden. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit mit dem Smartphone oder Tablet den QR-Code einzuscannen und den Zählerstand mitzuteilen.
www.eckental.de
Bitte Rücksendetermin einhalten: 30. September 2024!
Erhält die Gemeinde keine Rückmeldung oder geht die Ablesekarte verspätet ein, wird der Verbrauch auf Grundlage des Vorjahresverbrauches geschätzt. Spätere Änderungen sind dann leider nicht mehr möglich. Bei Fragen zur Ablesung stehen Esther Bock, Tel. 09126/903273, oder Daniela Grünthaler, Tel. 09126/903276 zur Verfügung.
Die Ablesung der Haupt- und Gartenwasseruhren wird auch wie bisher, durch den Wasserzweckverband mit gesonderter Terminabsprache vorgenommen.
Nach § 10 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Eckental kann bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung für jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 14 m³ pro Jahr bei den Einleitungsgebühren in Abzug gebracht werden. Um einen Abzug zu erhalten, ist in einem Antrag die Anzahl und Art der Tiere, sowie der genaue Zeitraum der Haltung anzugeben. Entsprechende Antragsformulare sind beim Markt Eckental, Zimmer-Nr. OG 4.07, bei Esther Bock oder Daniela Grünthaler, erhältlich. Die Antragsstellung muss bis spätestens 30. September 2024 erfolgen.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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