Oberschöllenbacher Kerwa
Festprogramm 8. bis 11. Juli
Die Feuerwehr Oberschöllenbach lädt zur traditionellen Kerwa am Festplatz hinter dem Feuerwehrhaus ein. Einzigartig ist hier der gemütliche Biergarten vor dem Festzelt. Die passende Erfrischung bei hoffentlich schönem Wetter bietet wieder die Brauerei Wolfshöher. Für kulinarische Leckerbissen ist mit einem Grillstand, Pizzabäcker, Fischgriller bestens während der gesamten Kirchweih gesorgt.
Programm von Freitag, 8. bis Montag 11. Juli
Freitag, 8. Juli
19.30 Uhr Musik mit den "Feierdeifl‘n"
20.00 Uhr Bieranstich
21.00 Uhr Barbetrieb
Samstag, 9. Juli
17.00 Uhr Festbetrieb
20.00 Uhr Rockabend mit den "Chili Roses"
21.00 Uhr Barbetrieb
Sonntag, 10. Juli
09.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst
10.00 Uhr Weißwurst-Frühschoppen mit der "Weißenoher Blaskapelle"
11.30 Uhr Mittagstisch mit Schäufele und diversen Braten.
14.00 Uhr Kaffee und Kuchen
16.00 Uhr Musik mit Rainer Pink
Montag, 11. Juli
10.00 Uhr Frühschoppen im Feuerwehrhaus
19.00 Uhr Kirchweihausklang mit den "Aischtaler Knutschbären"
21.00 Uhr Barbetrieb
Die Feuerwehr Oberschöllenbach freut sich auf zahlreiche Besucher und wünscht schöne, stimmungsvolle Stunden.
"Vorglühen" verboten
Auf der Kirchweih in Oberschöllenbach gilt von Freitag, 8. bis Montag, 11. Juli, eine Allgemeinverfügung. Am und rund um den Festplatz darf kein Alkohol außerhalb der genehmigten Schankflächen mitgeführt werden. Wer dagegen verstößt oder andere belästigt, kann des Geländes verwiesen werden.
Allgemeinverfügung des Markt Eckentals
I. Auf der Kirchweih im Ortsteil Oberschöllenbach gelten vom 08.07.2022 bis 11.07.2022 vor, während und nach den Öffnungszeiten auf den im beiliegenden Plan eingezeichneten öffentlichen Flächen im Bereich des Festgeländes und deren Umfeld, einschließlich aller frei zugänglichen Flächen und Wege folgende Anord-nungen:
1. Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht oder außerhalb der genehmig-ten Schankflächen auf dem Festplatz mitgeführt werden.
2. Personen, die gegen das Mitbring- bzw. Mitführverbot verstoßen oder erkenn-bar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und die Besucher oder Passan-ten mehr als nach den Umständen vermeidbar behindern oder belästigen, kann der Aufenthalt untersagt werden.
II. Ausgenommen von der Regelung nach Nr. I ist das Einholen und Aufstellen des Kirchweihbaumes sowie das Austanzen.
III. Für den Fall der Zuwiderhandlungen gegen Nr. I der Allgemeinverfügung wird un-mittelbarer Zwang angedroht.
IV. Die sofortige Vollziehung der Nr. I dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
V. Diese Verfügung richtet sich als Allgemeinverfügung gemäß Art. 35 Satz 2 Bayeri-sches Verwaltungsverfahrensgesetz an jedermann, der sich vom 08.07.2022 bis 11.07.2022 vor, während und nach den Öffnungszeiten der Oberschöllenbacher Kirchweih 2022 im auf dem beiliegenden Plan ersichtlichen Bereich aufhalten möchte.
Sie wird gemäß Art. 41 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz im ver-fügenden Teil ortsüblich bekannt gemacht und kann mit der Begründung im Rat-haus des Marktes Eckental, Ordnungsamt, Zimmer OG1.08 von jedermann wäh-rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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