Bayerische Beschlüsse
Corona-Maßnahmen über Ostern
Am 24. März 2021 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, vor dem Bayerischen Landtag seine elfte Regierungserklärung zur aktuellen Lage der Corona-Pandemie in Bayern gehalten. Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL: „Der Fahrplan ist auf den Weg gebracht. Bis Ende der Osterferien bleibt Sicherheit der oberste Maßstab. Die Notbremse greift. Damit haben wir eine Stabilitätskultur für die nächsten drei Wochen.“
Die bestehenden Maßnahmen werden bis einschließlich 18. April 2021 verlängert und angepasst. In Kurzform:
Keine Öffnungen bis Ende der Osterferien
Die bislang vorgesehenen weiteren Öffnungsschritte für Außengastronomie, Kultur und Sport bei 7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. 50 bleiben in jedem Fall bis zum Ende der Osterferien (11. April 2021) ausgesetzt. Außerdem soll die "Notbremse" bei 7-Tage-Inzidenzen in einem Landkreis über 100 konsequent angewendet werden.
Nach den Osterferien inzidenzbedingte Öffnungen
Nach den Osterferien (ab 12. April) werden abhängig von den Inzidenzen weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport erfolgen.
7-Tage- Inzidenz unter 50: Öffnung der Außengastronomie, Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos, Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
7-Tage- Inzidenz zwischen 50 und 100: Öffnung jeweils mit aktuellem (24 Stunden) COVID-19 Schnell- oder Selbsttest und mit vorheriger Terminbuchung,
Öffnung für Einzelhandel nach den Osterferien
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wird der Einzelhandel geöffnet, unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 gilt für den Einzelhandel zusätzlich: Terminshopping-Angebote („Click & Meet“), ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen (24 Stunden) negativen Tests.
Für den Schulunterricht gilt nach den Osterferien:
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 erfolgt in den Grundschulstufen Präsenzunterricht.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 erfolgt in allen Klassen Wechselunterricht.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 gilt grundsätzlich Distanzunterricht.
Hierzu gelten ergänzende Infektionsschutzmaßnahmen sowie PCR- oder POC-Antigentests oder Selbsttests auch für das Personal.
Für Kinderbetreuungseinrichtungen bleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Der komplette Bericht steht auf der Homepage der Bayerischen Staatskanzlei
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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