Beim Gießen an Gewässerschutz denken
Wasserentnahme ist gesetzlich geregelt
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern haben gesetzliche Grenzen - beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken Im Hinblick auf die jetzt beginnende trockene und warme Jahreszeit sind verstärkt unzulässige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teichen), insbesondere zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gartengießen, zu erwarten. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern...