Schneeräumen

Beiträge zum Thema Schneeräumen

So viel Schnee wie im Januar 2010 in Eschenau gibt es nicht jedes Jahr. | Foto: Achim Greß

Räum- und Streupflicht in Eckental
Für sichere Gehwege sorgen

Immer wieder stellen sich zu dieser Jahreszeit Fragen rund um das Schneeräumen. Darum beantwortet die Gemeindeverwaltung die wichtigsten Punkte: Wer muss räumen? In der Pflicht sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen oder durch diese erschlossen werden. Diese haben die Gehwege auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Wann muss ich räumen und streuen? Gehwege müssen an Werktagen ab 7 und an Sonn- und...

Foto: © Pixabay

Markt Eckental informiert
Räum- und Streupflicht im Winter

Die Sicherung der Gehwege bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist im gesamten Gemeindegebiet nach der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Gemeinde Markt Eckental“ durchzuführen. Die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen oder durch diese erschlossen werden, sind verpflichtet, die Gehwege auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Schneeräumen und...

Aus dieser Perspektive sieht man: Der Platz reicht nicht zum zügigen Räumen. | Foto: Privat
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Winterdienst braucht Platz
Zu eng zum Räumen

Der Winterdienst auf den Straßen im wochenblatt-Land war am zweiten Wochenende des Jahres schon wieder gefordert. Aus gegebenem Anlass weisen Schneepflugfahrer darauf hin, dass ihre Arbeit oft durch parkende Fahrzeuge behindert wird. Auch nachts und am Wochenende brauchen sie genug Platz, um zügig räumen und Streuen zu können: „Die Parkenden sollten sich bewusst machen, dass ein Schneeschild 3 Meter breit ist und vor allem bei Glätte auf jeder Seite mindestens 20 cm Platz sein muss, um...

Winterliche Straßenverhältnisse bringen Passanten schnell ins Rutschen. | Foto: HUK-COBURG

Wann ist der Griff zu Schaufel und Besen nötig?
Schneeräumen nicht vergessen

„Endlich Schnee”, freuen sich die einen. „Wieder früher aufstehen und Schnee schaufeln”, murren die anderen. Richtig ist: Winterliche Straßenverhältnisse bringen Fußgänger tatsächlich leicht ins Rutschen. Ein Bein ist schnell gebrochen. Passiert das vor der eigenen Haustür, können Mieter oder Eigentümer eines Hauses eventuell zur Verantwortung gezogen werden. Warum? Das erklärt die HUK-COBURG. Beide sind im Winter verpflichtet, für einen eisfreien Fußweg zu sorgen. Mieter müssen immer dann zu...

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