Erlangen-Höchstadt
Geflügelausstellungen verboten
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt erlässt zum Schutz gegen die Geflügelpest für das Gebiet des Landkreises zum 9.12.2021 eine Allgemeinverfügung für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis einschließlich 1.000 Tieren halten. Ausstellungen, Märkte und Schauen sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt verboten. Vor einer gewerbsmäßigen Abgabe muss das Geflügel tierärztlich oder virologisch untersucht...