Kalchreuther Geschichte(n)
Eine ritterliche Stiftung von Hans von Wallenrod für der Seelen Seligkeit

Das Epitaph von Hans von Wallenrod in der Stadtkirche zu Schwabach.

Aus dem Jahre 1465 stammt eine Stiftung, die „Wallenroder Pfrundt“ zugunsten der Pfarrkirche zu Schwabach. Stifter war der markgräfliche Amtmann in Schwabach und Ritter Hans von Wallenrod. Für eine ewige Messe kaufte Hans von Wallenrod von Ulrich VI. Haller 16 Gütern in Kalchreuth und die Bauern waren verpflichtet, für das „Vicariat der Pfarre Schwabach“ jährlich den „Zehnten“ abzuliefern.

Wie kam es dazu und wie hoch war der „Zehnt“ - dazu ein Blick in die Geschichte

Im 11./12.Jahrhundert war der Ort Kalchreuth entstanden, die Flur herausgerodet aus dem Reichswald, 1298 ist die erste schriftliche Erwähnung in einer alten Urkunde. 1342 kaufte Ulrich II. Haller das gesamte Dorf als „frei Eigen“ von den Nürnberger Burggrafen Johann und Albrecht, insgesamt könnten es etwa 60 Ur-Höfe gewesen sein. Die Nachfolger in der Familie teilten dann 1425 das väterliche Erbe und so waren 1441 die Brüder Ulrich VI. Haller, Andreas III. und Berthold IV. sowie ihr Vetter Konrad III. als Grundherren genannt. Die Herrschaft über das Dorf war aber immerhin in Händen der Familie Haller.

Dies änderte sich als Ulrich VI. Haller im Jahre 1465 sechzehn Güter in Kalchreuth an den Amtmann zu Schwabach und Ritter Hans von Wallenrod verkaufte. Die Familie Wallenrod war ein altes Fränkisches Geschlecht. Hans von Wallenrod wurde als Knabe in Preußen von seinem Onkel, dem Hochmeister des Deutschen Ritterordens Konrad von Wallenrod fürsorglich erzogen. Er nahm an einer Pilgerreise nach Jerusalem teil und war auch als Berater beim Konzil in Konstanz dabei.

Der später so fromme Amtmann und Ritter hatte reichlich „wilde“ Jahre hinter sich. Seine besondere Schwäche galt dem weiblichen Geschlecht und die Zahl seiner „Eroberungen“ hatte ihm bei adligen Kollegen bald den zweifelhaften Ruf eines „Buhlhannes“ eingebracht. Er selber rühmte sich in seinen Memoiren „Sündig Leben“, sogar diesbezüglich erfolgreicher Beziehungen zur Gemahlin von König Sigismund, an dessen Hof er eine Weile lebte. Später wurde Hans von Wallenrod Erzieher des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg und trat 1464 schließlich als Amtmann bis zu seinem Tod im Jahre 1473, ganz in den markgräflichen Dienst.

Dass Hans von Wallenrod sein flottes Privatleben beendete lag schließlich an seiner Eheschließung mit Sybille von Lentersheim, der es offensichtlich gelungen war, dem einstigen Frauenhelden zu einem Mustergatten und zu einem Beispiel Christlichen Lebenswandels umzuerziehen - heißt es in einem Buch von Max Herold aus dem Jahre 1896.

Hans von Wallenrod gedachte eine christliche Stiftung einzurichten

Im Confirmations-Brief von 1465 heißt es: "Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, Bischoff zu Eichstätt, entbieten allen christgläubigen Menschen gegenwärtigen und zukünftigen des Ewig Heil in unserem Herr Jesu Christe und thun zu wissen zu ewigen Gedächtnis, daß zu uns kommen ist der Stiftung wegen unser lieber Hans von Wallenrod, Ritter, derzeit Amtmann zu Schwabach und hat uns zu erkennen geben, wie er die Vergänglichkeit dieser Welt betracht und zu Sinne genommen und daß dem Menschen zur Seelen Seligkeit am meisten dienet, das zeitlich Gut zu Gott zu kehren." Dann wird im Detail aufgeführt dass alle Sonn-und Feiertage am St. Catharinen-Altar in der Kirche zu Schwabach eine „fromme Meß“ durch einen Priester zu lesen schuldig und pflichtig sein. "Item so sind das die Güter lediglich dazu geben sind, mit Namen die Güter gelegen zu Kalkreut" – heißt es weiter in der Stiftungsurkunde.

Die 16 Anwesen in Kalchreuth hatten dann einen anderen Grundherren, nämlich die Kirche zu Schwabach, vertreten durch den jeweiligen Vikar, später Diakon und 2. Pfarrer. Bis 1812 unterstanden die Bewohner dessen Gerichtsbarkeit.

In der Pfarrkirche Sankt Johannis des Täufers in Schwabach erinnert insbesondere ein Grabmal an Hans von Wallenrod, er ist in Ritterrüstung dargestellt, zusammen mit seiner Ehefrau Sybilla von Lentersheim. Weiter erwarb Hans von Wallenrod ein Anwesen am Martin-Luther-Platz in Schwabach, das sogenannte Vikariatsgebäude „um damit die Wallenrod´sche Stiftung auszustatten“.

Was war nun der „Zehnte“?

Die Stiftung bestand jährlich aus zwölfeinhalb Eimer und 14 Metzen, umgerechnet 1280 Liter an Weizen und fünfdreiviertel Eimer und 7 Metzen = 608 Liter an Hafer, achteinhalb rheinischen Gulden, 82 Käß sowie jeweils 30 Hühner im Herbst und an Fastnacht zu geben.

Die 16 Bauernhöfe waren verstreut im gesamten Ort, mehrere Gehöfte waren in der Weißgasse und in der heutigen Sackgasse. Nach einer alten Chronik wird das heutige Anwesen der Familie Nützel als Gut mit Wirtschafts- und Bäckergerechtigkeit bezeichnet. Um 1650 wird ein Conrad Fink als Wirt, Beck und Wallenrod´scher Vogt genannt. Als solcher befahl er seinen Untertanen, dass sie alle Getränke nur bei ihm zu holen, alle Hochzeiten und Taufschmäuse sowie Leichentrunke bei ihm in der Wirtschaft abzuhalten hätten – schreibt der Heimatforscher Wilhelm Held in der Dorfchronik.

Diese Maßnahme löste bei den anderen Grundherren, insbesondere bei der Patrizierfamilie Haller jahrelangen Streit aus. Kalchreuth hatte nämlich um diese Zeit vier verschiedene Grundherren und zahlreiche Wirtschaften.

Um 1761 folgte dann ein Peter Schmidt als Wirt, Beck und Wallenrod´scher Vogt und 1802 ist ein Georg Hartmann bekannt als angehender Wirt und Beck während sein Sohn Lorenz 1847 nur noch als Bauer erwähnt ist. Es ist anzunehmen dass die Bäckerei und die Wirtschaft um diese Zeit aufgegeben wurden.

Schon im Jahre 1527 wurde das Rechtsleben der Gemeinde zu Dorf und Flur mit einer Dorfordnung geregelt. Darüber berichtet Pfarrer Dr. Gottlob Rehlen in einer Geschichte und Chronik von Kalchreuth im Jahre 1840. Es traten Übertritte und Verletzungen zu Tage und dass noch ärgeres zu befürchten sei, so trat die Haller´sche Familie (im Besitz von 37 Gütern) mit den anderen Eigenherren, dem Wallenrod´schen Vikar zu Schwabach (16 Güter), dem Herren Mathes Sauermann (vier Güter) und der Frau Magdalena Truchseß von Wetzhausen (für den Markgrafen acht Güter) sowie mit der ganzen Gemeinde zusammen und vereinigten sich zur festen Haltung einer neuverfassten Dorfordnung. In derselben ward zunächst bestimmt dass jährlich vier Dorfbürgermeister, zwei Bauern und zwei Köbler(Einwohner ohne eigene Ackerflächen) erwählt und daß durch acht Märker eine neue Markung des ganzen Dorfes vorgenommen werden sollte.

In weiteren Artikeln wurden das weiden von Vieh, die Wege in Dorf und Feld und die jährliche Wahl von drei Gotteshauspflegern bestimmt. Auch Strafen wurden festgelegt, so zum Beispiel beim Geschrei und anderem Treiben auf dem Kirchhof während des Gottesdienstes mit vier Gulden. Bereits im Jahre 1560 gab es dann wieder eine große Versammlung und es wurde eine neue Gemeindeordnung mit 18 Artikeln beschlossen. Festgelegt war auch das alljährlich eine „Gemeinderechnungsabhör“ stattfinden muss. Bei der Abrechnung im Jahre 1679 mischte sich der Wallenrod´sche Vikar zu Schwabach mit ein – so wird berichtet.

Die Stiftung gab es bis zum Ende der Feudalherrschaft im Jahre 1848. Das adelige Geschlecht derer von Wallenrod ist in Franken um 1700 erloschen. In Kalchreuth erinnert ein Straßenname an Hans von Wallenrod.

Ernst Bayerlein

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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