Innerörtlicher Alltagsradverkehr war Thema im Gemeinderat
Radfahrer in Kalchreuth schützen
In Ergänzung der aktuellen Radwegeplanung des Landkreises Erlangen-Höchstadt lag dem Gemeinderat in der Januar-Sitzung nun ein Bürgerantrag zur Verbesserung des innerörtlichen Alltags-Radverkehrs vor.
Im Antrag wurde ausgeführt, dass zwar Radwege aus allen Richtungen nach Kalchreuth führen, diese aber jeweils am Ortsbeginn enden. Die Gemeinde sollte nun weiter den innerörtlichen Alltags-Radverkehr, vor allem für Schulkinder und ältere Radfahrer sichern. Dazu werden als Gestaltungsmöglichkeiten Tempo-30-Abschnitte für alle Verkehrsteilnehmer an besonderen Gefahrenstellen, wie Zugangswege zu den Kindertagesstätten, an der Apotheke, beim Bäcker am Schlossplatz und im Bereich des Dorfplatzes vorgeschlagen. Weiter soll die Gemeinde dafür sorgen dass Schutzsteifen für Radfahrer jeweils am rechten Fahrbahnrand auf folgenden Straßen angebracht werden: Von Ost nach West in der Käswasserstraße, Am Spirkbrunnen, entlang der Heroldsberger- und Erlanger Straße sowie der Fürther Straße. Von West nach Ost sollte ein Schutzstreifen entlang der Hallerstraße, des Dorfplatzes und der Weißgasse ausgewiesen werden. Schutzstreifen für Radfahrer werden mit einer unterbrochenen Linie, die vom Autofahrer überfahren werde kann wenn kein Radfahrer unterwegs ist, von der jeweiligen vorhandenen Straße abgetrennt.
Einstimmiger Beschluss
Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen und ohne Diskussion einstimmig folgendes beschlossen: Bereits im September 2019 wurde vom Gemeinderat die Reduzierung der Geschwindigkeit in allen Wohngebieten und Straßen, für die die Gemeinde zuständig ist, durch die Festlegung von Tempo-30-Zonen beschlossen. Die Schilder sollen in nächster Zeit (ein Gemeinderat hat 36 Schilder ausgerechnet) aufgestellt werden. Für die Heroldsberger- und Erlanger Straße ist das Staatliche Straßenbauamt in Nürnberg zuständig und für die Hallerstraße/Weißgasse und Röckenhofer Straße der Landkreis Erlangen-Höchstadt, sie dienen nämlich dem überörtlichen Verkehr. Die Gemeinde wird den Antrag an die zuständigen Ämter stellen und auf die Antworten warten. Am Rande der Sitzung war zu erfahren, dass Schutzstreifen für Radfahrer nach einer Empfehlung des Arbeitskreises für Straßen- und Verkehrswesen mindestens 1,25 bis 1,50 Meter breit sein sollen. Weiter sollte eine Fahrbahnbreite von fünf Meter bleiben. Schutzstreifen sind keine Radwege. Für die Anordnung ist die Verkehrsbehörde im Landratsamt zuständig.
Ernst Bayerlein
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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