Feldgeschworene und alte Geheimnisse
Die Siebener von Kalchreuth

Die beiden neu bestellten Feldgeschworenen Werner Pickelmann (links) Bürgermeister Herbert Saft und Erwin Höntsch (rechts). | Foto: Ernst Bayerlein
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Um den reibungslosen Verlauf der Vermessungsangelegenheiten in der Gemeinde zu gewährleisten wurden auf Anraten des Staatlichen Vermessungsamtes in der Dezember-Sitzung des Gemeinderates einstimmig zwei weitere Feldgeschworene bestellt. Es sind dies Werner Pickelmann und Erwin Hönisch, beide kommen aus Röckenhof.
Sie schworen Gehorsam den Gesetzen, eine gewissenhafte und unparteiliche Erfüllung der Amtspflichten und zeitlebens die Bewahrung des Siebenergeheimnisses.
Trotz Messmethoden per Satelliten sowie Luftbilder und topographischen Karten sind Feldgeschworene bei der Landvermessung zur Unterstützung der Vermessungsbeamten vor Ort unbedingt erforderlich. So obliegt es dem 1. Bürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass die für die Gemeinde festgelegte Zahl von Feldgeschworene vorhanden ist. Für Kalchreuth sind dies zurzeit Roland Igel, Erwin Schweiger, Heinrich Leithner und Leonhard Schwemmer. Hinzu kommen jetzt die beiden Neuen.

Wichtige Aufgaben 

Die Feldgeschworenen setzen an den vom Vermessungsbeamten festgelegten Grenzpunkten die Grenzzeichen und kümmern sich um den Transport des Abmarkungsmaterials wie Stangen und Grenzsteinen. Außerdem sind sie befugt, Grenzzeichen zu sichern oder zu erneuern, wenn sie gefährdet oder beschädigt sind, ihre Ortskenntnisse sind sehr geschätzt.
Aber wer sind die Siebener und was ist das Siebenergeheimnis?
Feldgeschworene kennt man in Franken seit dem Mittelalter. Die Zahl sieben rührt daher dass in jeder Gemeinde bis zu sieben Feldgeschworene berufen werden können.

Uralte Zeichen

Die einzelnen Herrschaftsbereiche wurden erstmals im 14. Jahrhundert mit Grenzsteinen oder Friedenssäulen abgemarkt und in Karten dargestellt. Zum Schutz vor unberechtigten Versetzen von Grenzsteinen haben die Feldgeschworenen die Grenzsteine mit geheimen Zeichen, sogenannte Siebenerzeichen, unterlegt. Hans Igel, er war Feldgeschworener von 1969 bis 2004, hat öfter noch solche geheime Zeichen gefunden, einige hat er aufbewahrt. Die Zeichen sind aus gebrannten Ton mit den Buchstaben L und E (für Landgericht Erlangen)sowie verschiedenen Jahreszahlen 1840, 1848 oder 1879 und 1886. Sie haben eine Spitze, diese war so unter den Grenzstein gelegt dass sie auf den nächsten Stein zeigt.
Im Reichswald wurden früher gehauene Sandsteine als Grenzsteine verwendet, sie kann man heute noch finden, eingemeißelt sind die Buchstaben K B für Königreich Bayern und die Jahreszahl 1842 oder 1854. Heute sind es Granitsteine mit den Buchstaben StW für Staatswald. In der Feldflur oder im Dorf sind die Grenzsteine aus Granit. Schon diese frühen Aktivitäten lassen drei wesentliche Ziele erkennen, die bis heute für das öffentliche Vermessungswesen typisch geblieben sind, nämlich die Abmarkung von Grundstücken zur Vermeidung von Grenzstreitigkeiten, die Herstellung von Karten als Beweisdokumente sowie für Plan- und Bauzwecke und schließlich die Führung von Grundstücksregistern zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sowie zur Darlehenssicherung.

Die innere Ordnung des neuen Staates

Nach den Napoleonischen Kriegen musste Bayern politisch neu geordnet werden weil viele Territorien mit eigenem Rechtssystemen im neuen Königreich aufgegangen waren. Eine gleichmäßige und gerechte Verteilung des Steueraufkommens, das seinerzeit überwiegend auf der Grundsteuer beruhte, war eine wichtige Voraussetzung für die innere Ordnung des neuen Staates. Kurfürst Maximilian IV. Joseph, der spätere König Max I. Joseph ordnete 1801 die erste landesweite Grundstücksvermessung an. Bis zum Jahr 1863 wurden ca. 17,5 Millionen Flurstücke vermessen und in über 20 000 Flurkarten der Maßstäbe 1:5000 und 1:2500 dargestellt. Jedes Flurstück und jedes Gebäude wurde mit seinen steuerlichen Daten im Grundsteuerkataster beschrieben. Nach der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 kamen zunehmend reichseinheitliche Gesetze zum Tragen und mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Reichsgrundbuchordnung im Jahre 1900 diente schließlich das fortentwickelte Grundsteuerkataster als amtliches Verzeichnis. Im Jahr 1934 wurde mit dem Bodenschätzungsgesetz eine Reichsbodenschätzung zur Ermittlung der Qualität der landwirtschaftlich genutzten Böden eingeleitet. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde dann 1977 in Bayern ein neuer Liegenschaftskataster erstellt. Kaum war diese Aufgabe bewältigt, kam mit der Einführung der Elektronischen Datenverarbeitung in der Kataster- und Landesvermessung eine neue Herausforderung auf die Vermessungsämter zu. Auf die Dienste der Feldgeschworenen mit ihren Ortskenntnissen ist aber trotzdem nicht zu verzichten.

ERNST BAYERLEIN

Die beiden neu bestellten Feldgeschworenen Werner Pickelmann (links) Bürgermeister Herbert Saft und Erwin Höntsch (rechts). | Foto: Ernst Bayerlein
Ein Grundsteuer-Kataster aus dem Jahre 1858. Erstmals wurden damals das Wohnhaus, der Hofraum und ein Garten schriftlich erfasst und an den Sohn für 800 Gulden übergeben. | Foto: Repro: Ernst Bayerlein
Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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