Wertstoffhof Igensdorf und Deponie Gosberg
Maskenpflicht am Wertstoffhof

Forchheims Landrat Dr. Herrmann Ulm geht mit gutem Beispiel (und Maske) voran. | Foto: Landkreis Forchheim
  • Forchheims Landrat Dr. Herrmann Ulm geht mit gutem Beispiel (und Maske) voran.
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Maskenpflicht bei Wertstoffhöfen und Deponie Gosberg

Wie beim Einzelhandel und beim ÖPNV gilt eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase auf den Wertstoffhöfen und am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg – sowohl für private als auch für gewerbliche Anlieferer sowie für Beifahrer. Zudem ist auf die Mitnahme von nicht unbedingt notwendigen Begleitpersonen, insbesondere Kindern, zu verzichten. Die allgemeine Hygieneregeln (Husten- und Nies-Etikette, Mindestabstand von 1,5 Meter) sind dringend einzuhalten.

Wertstoffhof Igensdorf und Deponie Gosberg geöffnet

Die Deponie Gosberg hat regulär geöffnet, außer samstags. Der Wertstoffhof Igensdorf ist zu den üblichen Öffnungszeiten (Di., Do. und Fr. 16-18  Uhr, Sa. 9-12.30 Uhr) und Anlieferbedingungen für die Kreisbürger geöffnet. Die Öffnungszeiten können dem Abfallkalender oder der Internetseite des Landratsamtes entnommen werden.
www.lra-fo.de

Damit eine geregelte Wertstoffentsorgung gelingt, bittet der Landkreis folgendes zu beachten:

  • Bei der Anlieferung von Wertstoffen sind zusätzlich zur Maskenpflicht die allgemeinen und empfohlenen Hygiene- und Abstandsregeln zwingend einzuhalten.
  • Die Wertstoffe und Abfälle sind zügig zu entladen. Anschließend ist der Wertstoffhof bzw. das Entsorgungszentrum umgehend zu verlassen, damit andere anliefern können.
  • Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Es ist nur eine begrenzte Anzahl von Anlieferern auf den Wertstoffhöfen und dem Entsorgungszentrum zugelassen. Kinder dürfen nicht auf das Gelände des Entsorgungszentrums und der Wertstoffhöfe.
  • Uneinsichtige Bürger, die dem Allgemeinwohl schaden, werden des Geländes verwiesen.
  • Nur Fraktionen anliefern, deren Entsorgung wichtig ist.
  • Grüngut kann auch über die Biotonne entsorgt werden, bzw. im eigenen Garten kompostiert werden. Es wird an die Pflicht zur Vorhaltung einer Biotonne gemäß Abfallwirtschaftssatzung erinnert.
  • Am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg ist nur eine Waage besetzt, somit sind Wartezeiten möglich. An der Waage gilt die Regelung: Im Wechsel ein Fahrzeug rein, ein Fahrzeug raus.
Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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