Energetische Sanierung
Informationen zu den Förderprogrammen

Das Infoblatt gibt einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten.  | Foto: Landratsamt Forchheim
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Die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim weist Hauseigentümer und Bauwillige auf die zur Zeit außerordentlich guten Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen mit Tilgungszuschüssen hin.

45 % Zuschuss fürs Heizen mit erneuerbaren Energien
So hat der Bund die Fördersätze für Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Stückholz-/Pellets-/Hackschnitzelheizungen, Wärmepumpen) zu Beginn des Jahres nochmals deutlich angehoben.

30 % Zuschuss für Heizungsoptimierung
Dieses Förderprogramm kann für kleinere investive Maßnahmen an bestehenden Heizanlagen, wie beispielsweise den Austausch von Heizungsumwälzpumpen oder Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen u.v.m. in Anspruch genommen werden. 

Bis zu 40 % Zuschuss für Fenstertausch, Dämmung und Nahwärmeanschluss
Auch für energetische Maßnahmen bei der Gebäudesanierung, wie z. B. die Erneuerung der Fenster, die Dämmung des Daches oder für die Errichtung besonders energieeffizienter Neubauten (Effizienzhäuser) gibt es Zuschüsse von bis zu 40 %. Je energieeffizienter das Gebäude, umso höher die Förderung. Für die Antragstellung ist die Bestätigung eines von der KfW anerkannten Energieberaters notwendig.

80 % Zuschuss für Energieberatung für Wohngebäude
Oftmals sind sich Hauseigentümer nicht sicher, welche Sanierungsmaßnahme sie als erstes in Angriff nehmen sollen. Hier kann es sinnvoll sein, sich von einem neutralen Energieberater vor Ort beraten zu lassen. Die Kosten für den Beratungsbericht werden vom BAFA mit 80 % bezuschusst.

Bis zu 20 % Zuschuss für Einbruchschutz und altersgerechtes Umbauen
Wer sein Haus oder seine Wohnung zum Beispiel durch mechanische Verriegelungen oder eine Alarmanlage sicherer machen möchte oder sich für barrierereduzierende Maßnahmen, wie den Einbau einer bodenebenen Dusche oder die Beseitigung von Stufen oder Türschwellen entscheidet, kann über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ebenfalls Zuschüsse von 10 % bzw. 20 % beantragen.

Förderung für Batteriespeicher einer neuen PV-Anlage
Die Errichtung einer eigenen PV-Anlage kann über ein zinsvergünstigtes Darlehen der KfW finanziert werden. Für den Einbau eines Batteriespeichers ab 3 kWh Speicherkapazität in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die Basisförderung über das PV-Speicher-Programm des Freistaats Bayern 500 Euro, zzgl. 100 Euro je ein kWh weiterer Speicherkapazität.

Für die meisten Förderungen ist der Antrag vor Auftragsvergabe oder spätestens vor Beginn der Arbeiten einzureichen.

Einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten bietet das vom Landratsamt Forchheim erstellte Infoblatt „Förderprogramme für Erneuerbare Energien und energetische Sanierung von Wohngebäuden“.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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