Wenig Spielraum für Veranstaltungen
Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt
Überall im wochenblatt-Land würden normalerweise die Vorbereitungen für gesellige oder künstlerische Veranstaltungen anlaufen – oder erste Früchte tragen. Aber: „Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt“ heißt es in der „zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020. Dass dies auch für Zusammenkünfte in Kirchen und für andere Glaubensgemeinschaften gilt, hat sich in diesen Tagen bereits geändert. Weiter heißt es in der Verordnung:...