Standesämter im wochenblatt-Land
Ja, ich will!
Informationen für das Glück zu Zweit Unabhängig vom Eheschließungsort ist für die Anmeldung der Eheschließung das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Eine Terminreservierung ist meist frühzeitig möglich, jedoch kann erst nach der positiven Prüfung der formellen Anmeldung (diese ist frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin möglich) der Termin verbindlich zugesichert werden. Eheleute haben die...