Leserbrief
Unwissende Autofahrer
Unwissende Autofahrer (und nur diese) sollten wissen, dass ein Gehweg mit einem Zusatzschild „Radfahren erlaubt“ kein Radweg ist. Ein Radfahrer muss diesen Gehweg nicht benutzen und darf auf der Straße fahren. Fährt er auf diesem Gehweg so ist auf diesem Schrittgeschwindigkeit bindend. Siehe StVO. Auf der Straße von Eckenhaid kommend zum Rathaus werde ich öfters von unwissenden Autofahrern angepöbelt, denen es nicht schnell genug den Berg hoch zu rasen geht, da sie bei Gegenverkehr Radfahrer...